Eine Frau spielt mit ihrem Hund bei Sonnenaufgang auf einem Feldweg bei Borsum: Für bestimmte Hunderassen ist eine Haftpflicht sogar vorgeschrieben. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 06.11.2017 um 10:29
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 03:40 Min

Hunde, die bellen, beißen bekanntlich nicht – und wenn doch? Schädigt ein Haustier eine andere Person, muss der Halter dafür in unbegrenzter Höhe haften. Ausreichender Versicherungsschutz ist daher ein Muss.

Letzterer Punkt ist deshalb wichtig, weil Mietsachschäden grundsätzlich nicht automatisch mitversichert sind.

„Die zerkratzte Tür in der Mietwohnung, das zerbissene Sofa im Hotelzimmer oder die zerkaute Kopfstütze im Mietwagen sind die Klassiker unter den Mietsachschäden“, weiß Uelzener-Mann Hölscher, dessen Haus entsprechende Schäden im Premium- sowie Premium-Plus-Tarif abdeckt.

„Menscheln“ darf nicht zu kurz kommen

Etwas Besonderes haben sich die NV-Versicherungen ausgedacht: Sofern Hundehalter das 50. Lebensjahr vollendet haben, gewährt ihnen das Unternehmen einen Rabatt von 10 Prozent auf den Nettobeitrag.

Das mag man vielleicht als Spielerei abtun, aber gerade in diesem Segment darf das „Menscheln“ nicht zu kurz kommen. „Im Vergleich zu einer Hausratpolice ist der Abschluss einer Tierversicherung für viele Kunden ein emotionales Thema“, sagt Experte Hölscher. „Wer sich in der Beratung von Tierhalter-Policen auf deren Bedürfnisse einstellt, wird auf einer ganz anderen Vertrauensebene ins Gespräch kommen und eventuell auch Zugang zu anderen Themen finden“, lautet sein Rat an Makler.

autorAutor
Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort