Blick vom Drachenfels bei Königswinter auf das Hochwasser des Rheins: Solche Wetterereignisse nehmen aufgrund des Klimawandels zu, werden aber bei Neubauten nicht berücksichtigt, so der GDV. © picture alliance / Goldmann | Goldmann
  • Von Manila Klafack
  • 17.03.2021 um 11:49
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:30 Min

Die Folgen des Klimawandels wie Wetterextreme mit Starkregen und Überschwemmungen, wirken sich bislang nicht auf eine Änderung des Baurechts, insbesondere in gefährdeten Gebieten aus. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert daher jetzt eine entsprechende Reform.

In Überschwemmungsgebieten wird immer noch zu viel neu gebaut. Zu diesem Schluss kommt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nach eigenen Berechnungen. Obwohl Wetterextreme wie Überschwemmungen, Starkregen oder Hagel in Deutschland zunähmen, seien diese Folgen des Klimawandels weder bei der Raumordnung noch bei der Bauplanung bisher berücksichtigt.

Das Baurecht müsse daher an die Folgen des Klimawandels angepasst werden. „Die Krisen von heute sind Folgen der Entscheidungen von gestern. Wir müssen den Schäden durch extreme Wetterereignisse auch im Bausektor vorbeugen“, fordert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die volkswirtschaftlichen Schäden der Zukunft durch Klimaänderungen und Extremwetterereignisse könnten nur auf diese Weise verringert werden.

Klimawandel bisher nicht in Bebauungsplänen berücksichtigt

Der überwiegende Teil der Bebauungspläne wurde zu einer Zeit beschlossen, als viele wissenschaftliche Erkenntnisse zu Extremwetterlagen und Klimawandel noch nicht vorlagen, so der Hinweis des GDV. Anpassungen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts stünden mit Blick auf die Annahmen und Planungsergebnisse aus der Klimaforschung noch aus. „Das Baurecht muss auf den Klimawandel und seine Folgen ausgerichtet und ein Managementsystem für klimawandelbedingte Risiken eingeführt werden“, sagt Asmussen.

Die Strategien von Bund- und Ländern zur Anpassung an den Klimawandel, beispielsweise zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, griffen bislang zu kurz. Der GDV hat daher ein „Positionspapier für eine nachhaltige Baugesetzgebung: Modernisierung des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht“ erarbeitet. Dort lautet unter anderem eine Forderung, in die Baugesetzgebung das Schutzziel „Klimaangepasstes Bauen“ aufzunehmen.

Bei Neubau prüfen, ob eine Gefährdung vorliegt

„Klimaangepasstes Bauen kann jedoch nur dann sinnvoll umgesetzt werden, wenn bei allen Bauvorhaben eine verpflichtende Gefährdungsbeurteilung der Naturgefahren und Extremwetterereignisse durchgeführt wird“, so Asmussen. Dazu müsse ein öffentlich zugängliches Geoinformationssystem eingerichtet werden. Denn nur wenn die Gefahren allen Beteiligten bekannt sind, würden Planung und Bauausführung daran angepasst erfolgen.

Damit jeder prüfen kann, ob eine Gefährdung für seine Region vorliegt, hat der GDV die Plattformen Naturgefahren-Check und Hochwasser-Check eingerichtet. Diese Tools jedoch ersetzten kein zentrales Informationssystem der öffentlichen Hand, so der Verband. „Nun ist die Politik am Zug: Wie andere Länder sollte auch Deutschland die vorhandenen Informationen zu Naturgefahren und klimatischen Veränderungen bündeln und der Öffentlichkeit in einem zentralen Online-System zugänglich machen“, sagt GDV-Mann Asmussen.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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