Die 92-jährige Ilse Schuldt tröstet im Pflegeheim Jakobi-Stift der Diakonie in Rostock den 5-jährigen Karl bei einem Brettspiel: Ab dem kommenden Jahren gelten in Deutschland neue Gesetze für die Pflege. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 24.08.2016 um 15:00
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Ein neues Gesetz, eine neue Definition von Pflegebedürftigkeit, mehr Leistung – in der gesetzlichen Pflegeversicherung ist ab 2017 alles anders. Wir haben Versicherer gefragt, wie sie ihre Pflegeprodukte an das neue Gesetz anpassen.

Aus diesem Grund hält es Amar Banerjee, Mitglied der Geschäftsführung und Leiter der Versicherungsproduktion von Swiss Life Deutschland, für sinnvoll, noch in diesem Jahr aktiv zu werden. „Aktuell ist es sogar gleich doppelt sinnvoll, sich mit dem Abschluss einer selbstständigen Pflegeversicherung noch gute Konditionen zu sichern“, glaubt er. Hier gelte ganz klar: je früher der Abschluss, desto besser. Beim Swiss Life Pflege­ & Vermögensschutz gebe es dafür die Umstellungsoption. „Sie sorgt dafür, dass Kunden die Police ohne erneute Gesundheitsprüfung später auf neue Produkte umstellen können.“

Ob man noch in diesem oder im kommenden Jahr eine private Pflegeversicherung abschließen sollte, müssen Kunden mit ihrem Berater genau prüfen. Aber: Für Makler ist das nicht immer leicht. „Es ist oft ein schwieriges, weil hochemotionales Thema“, sagt Swiss­Life­Mann Banerjee. „Die wenigsten Menschen sind bereit, sich mit der eigenen Pflegebedürftigkeit frühzeitig auseinanderzusetzen.“

Ein schwerer Fehler, findet Walter Capellmann. Denn: „Pflege­ und Trauerfall können auch in jungen Jahren beispielsweise in Folge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit eintreten“, so der Hauptbevollmächtigte der Monuta N. V. Niederlassung Deutschland. „Insofern sind Pflege­ und Trauerfall generationenübergreifende Themen, die heute Bestandteile jeder umfassenden Vorsorgeberatung sein sollten.“

Großes Potenzial für Pflege-Absicherung

Wie können Berater aber dieses Thema ansprechen? Capellmann: „Viele wichtige Vorsorgethemen sind häufig nicht geklärt: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung, Nachlassregelung und eben die Vorsorge für Pflege und Trauerfall. Makler und Vermittler sollten ihre Kunden bei der Klärung dieser Fragen unterstützen und sich auf diesem Wege als Vorsorgeexperte positionieren.“

Das lohnt sich, meint DFV­Mann Knoll: „Gerade einmal 5 bis 7 Prozent der Deutschen haben eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Ein größeres Absatzpotenzial kennt keine andere Form der privaten Vorsorge.“

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