- Von Frank Breiting
- 22.03.2017 um 12:54
Hier geht es zum ersten Teil des Kommentars von Frank Breiting.
3. Chance-Risiko-Klasse zum Zweiten
Der Gesetzgeber hat für die Klassen 1 und 2 die Zusatzanforderung gestellt, dass das Produkt eine Beitragsgarantie haben MUSS, um dort eingestuft zu werden. Um noch einmal die Auto-Analogie zu benutzen. Das wäre so, als würde bestimmt, dass in den Klassen 1 und 2 ein Airbag vorhanden sein muss.
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Wenn ich aus meinem Kleinwagen den Airbag ausbaue, bekomme ich ein Zwangsupgrade in Klasse 3 – aufgrund der fehlenden „Absicherung“. Der Wagen fährt weder schneller noch ist sein Verbrauch besser geworden. Was aber passiert, wenn in Crashtests herauskommt, dass mein Wagen ohne Airbag immer noch sicherer ist, als sein Konkurrent mit schlechtem Airbag, dieser aber weiterhin als „sicherer“ eingestuft wird, nur weil er eben ein Airbag vorweisen kann? Dann gehen Beratern wie auch Kunden wichtige Informationen, die für die Entscheidungsfindung von großer Bedeutung sind, verloren.
Ähnlich bei den PIBs. Produkte, die in den Simulationen der Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) so geringe Renditechancen haben, dass sie nur in Klasse 1 landen würden, erfahren gegebenenfalls nur deswegen ein „Upgrade“ in eine höhere Chancen-Risiko-Klasse, weil sie keine Beitragsgarantie aussprechen. Damit tummeln sie sich in einer Klasse mit ziemlich renditeträchtigen Produkten. Der Kunde kann aber nicht erkennen, ob es nur das Fehlen der Beitragsgarantie, die Chancen, die Risiken oder alle drei Aspekte dafür verantwortlich sind.
Lösung: Verzicht auf das zusätzliche Garantiekriterium im Rahmen der Chancen-Risiko-Klassen. Die Einstufung des Produktes sollte ausschließlich auf den Analyseergebnissen beruhen. Ob das Produkt eine Garantie enthält oder nicht ist dem PIB ohnehin zu entnehmen (Pflichtangabe) und kann somit problemlos in die Entscheidungsfindung des Kunden einfließen, ohne die Einstufung des Produktes zu verzerren.
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