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Baustelle im Wohngebiet. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 01.04.2016 um 10:05
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:15 Min

Wohn-Riester ist von allen Riester-Formen aktuell die erfolgreichste, verzeichnet diese Variante doch seit Jahren die höchsten Zuwächse. Um das Produkt ranken sich aber einige Vorurteile auf Kundenseite. Hier geht’s zur Aufklärung.

Vorurteil 1: Wohn-Riester lohnt sich nicht

Das liegt im Auge des Betrachters. Riester-Sparer erhalten pro Jahr eine Zulage von 154 Euro vom Staat. Dafür müssen sie inklusive der Zulagen 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen. Maximal sind 2.100 Euro möglich.

Für jedes Kind kommen jährlich außerdem 300 Euro dazu, 185 Euro sind es bei Kindern, die vor 2008 zur Welt kamen. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten außerdem einmalig 200 Euro als Bonus. Jeder Förderberechtigte kann seine Einzahlungen außerdem bis maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend machen.

Vorurteil 2: Die nachgelagerte Besteuerung frisst alle Vorteile auf

Alle Riester-Produkte unterliegen zwar der nachgelagerten Besteuerung. Doch Riester-Sparen lohnt sich trotzdem, wie ein Beispiel zeigt: Musterfall ist ein kinderloses Arbeitnehmer-Ehepaar mit 70.000 Euro Bruttojahres-Einkommen und einem Riester-Kredit über 200.000 Euro. Zulagen, Zinsersparnis und Steuervorteile summieren sich hier in 30 Jahren nach Abzug der Steuer im Rentenalter auf 27.400 Euro.

Vorurteil 3: Wohn-Riester steht mir gar nicht zu

Unmittelbar anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Auch Beamte und Selbstständige, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, können mitmachen. Förderberechtigt sind zudem Menschen, die Arbeitslosen-, Kranken- oder Übergangsgeld beziehen.

Ehepartner von Förderberechtigten, die riestern, können ebenfalls einen Vertrag abschließen und sich die vollen Zulagen sichern.

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