Immobilien passen gut zu den oft auf Langfristigkeit und Sicherheit ausgelegten Anforderungen von Heilberuflern an Kapitalanlagen. © gpointstudio/Freepik.com
  • Von Redaktion
  • 14.07.2021 um 11:47
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Für Makler mit Immo-Faible ist die Spezialisierung auf Heilberufler überaus sinnvoll. Denn Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sind in aller Regel extrem immobilienaffin, wenn auch aus gänzlich anderen Beweggründen. Was Makler beachten sollten, berichten die Zielgruppen-Experten Reinhard Müller und Michael Jeinsen.

Was tun, um nicht durchzufallen?

Es ist in jedem Fall sehr wichtig, den genauen Leistungsumfang klar und deutlich zu definieren, wie zum Beispiel Neuvermietung oder Finanzierung. Das führt sonst immer wieder zu Missverständnissen, weil der Kunde mit dem Vertragsschluss meint, ihm stünde jetzt der Makler auf Dauer vollumfänglich zur Verfügung.

Beispiel: Das Grundgeschäft beinhaltet die Vermittlung einer vermieteten Immobilie. Die Provision erhält der Makler für genau dieses Geschäft. Zusatzleistungen wie die (Neu)Vermietung, Kommunikation mit Bauunternehmen/Hausverwaltungen et cetera bedingen einen Betreuungsaufwand, der gesondert abgerechnet werden muss. Das im Nachhinein anzusprechen, kann leicht den Kontakt kosten.

Kulturelle Unterschiede können ebenfalls zu großen Missverständnissen führen. Insbesondere religiöse Gepflogenheiten sind zu beachten. Wenn beispielsweise gläubige Muslime mit ihren Ehefrauen beraten werden, ist ein Handschlag als Begrüßung wenig empfehlenswert, ebenso wie das Betreten der Wohnung mit Straßenschuhen.

Tipps für Vertriebsunterstützung und zur Eigensicherung

Lassen Sie Ihren Maklervertrag in verschiedene Sprachen übersetzen. Das kostet im Internet kaum Geld, wirkt aber als Marketing-Tool wahre Wunder. Nur Achtung: Lassen Sie das Ergebnis von Muttersprachlern vorab testen und schreiben Sie rein, dass die deutsche Version die rechtsverbindliche ist. Und dokumentieren Sie wirklich alles, was der Kunden entscheidet. Das gegenzeichnen zu lassen, kann nochmal wertvoller werden, als jedes Beratungsprotokoll.

Erklären Sie Ihren Kunden, dass hierzulande für Heilberufe eine Berufs- beziehungsweise Betriebshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben und die zweitwichtigste Police eine Rechtsschutzversicherung mit Spezial-Strafrechtsschutz ist. Wichtig: Die Rechtsschutzversicherung muss noch vor dem privaten Berufsunfähigkeitsschutz kommen, weil Streitigkeiten in vielen Kulturkreisen gänzlich anders gehandhabt werden, als es hier der Rechtsweg vorschreibt. Damit sind Rechtsschutzthemen überproportional häufig auf der Tagesordnung – und häufig gerät der Makler unmittelbar zwischen die Fronten. Deshalb: Voll-Rechtsschutz über alle Rechtsgebiete unter Berücksichtigung der Wartefristen – das spart auch dem Immobilienmakler Ärger und schützt die Kundenbeziehung.

Letzter Tipp zur Betreuung: Machen Sie Ihren Kunden klar, dass Sie für die Beurteilung von Versicherungsschäden und/oder Immobilienangelegenheiten zuständig sind. Wenn Sie es schaffen, dass alle aufkeimenden Problemthemen schnell bei Ihnen landen, können Sie spätere Großfeuer rechtzeitig austreten oder zumindest auf sichere Regulierungs- oder Lösungswege leiten.

Über die Autoren

Reinhard Müller ist seit 2021 Leiter Vertrieb bei Berlin Global Properties. Der Bankkaufmann ist seit 1988 in der Baufinanzierung tätig und betreute von 1991 bis 2008 als Bauträger mehrere Immobilienprojekte mit einem Volumen zwischen 25 und 40 Millionen Euro. Von 2008 bis 2020 war er in verschiedenen leitenden Positionen im Verkauf von Immobilien aktiv.
Kontakt: berlin@die-apothekerhelfer.de

Michael Jeinsen ist zertifizierter Berater Heilwesen, Pressesprecher der Medical Network Stiftung, Betreiber des Service- und Informationsportals für Heilberufe denphamed.de und im Hauptberuf Spezial-Versicherungs­makler für Heilberufe, insb. Apotheken. Er ist auch Fachbereichsleiter für Apothekenversicherungen im BVSV.
Kontakt: 
m.jeinsen@medical-network-stiftung.de

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