Maike Ludewig ist Rechtsanwältin in der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB. © Joehnke & Reichow
  • Von Redaktion
  • 14.12.2016 um 09:42
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Gerade in der Versicherungsbranche, insbesondere auch unter Versicherungsmaklern, ist die Kommunikation über soziale Medien mittlerweile unerlässlich geworden. Hier findet ein regelmäßiger Austausch unter Kollegen statt, alte Kontakte werden gepflegt und neue Kontakte geknüpft. Relativ häufig werden hier auch neue Mitarbeiter „akquiriert“. Doch der Abwerbeversuch ist aus rechtlicher Sicht nicht so harmlos wie viele meinen.

Was der Wettbewerber tun kann, wenn er von Abwerbeversuchen Wind bekommt

Sollten Sie etwaige zukünftige Mitarbeiter über Xing kontaktieren, obwohl Sie aufgrund des Profils des jeweiligen Arbeitnehmers erkennen können, dass dieser aktuell bei einem Ihrer Wettbewerber beschäftigt ist, so sollten Sie vor Versendung einer eventuellen Nachricht genauestens auf deren Formulierung achten.

Als Wettbewerber selbst sollten Sie entsprechend reagieren, sobald Sie Kenntnis von möglichen Abwerbeversuchen Ihrer Mitbewerber erhalten. Häufig finden solche Kontaktaufnahmen in der oben beschriebenen, und damit unlauteren und wettbewerbswidrigen, Art und Weise statt. In einem solchen Fall sollte schnellstmöglich zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung aufgefordert und ansonsten möglichst zeitnah eine einstweilige Verfügung erwirkt werden.

Die Autorin Maike Ludewig ist Rechtsanwältin in der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB.

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