Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth: „Es herrscht unbedingter Nachholbedarf in der Branche“ © Andreas Klingberg für AfW Berlin
  • Von Karen Schmidt
  • 20.06.2022 um 15:12
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 03:10 Min

Maklerinnen und Makler haben bestimmte Pflichten, wenn es darum geht, Geldwäsche zu bekämpfen. Das Problem: Vielen ist das nicht bewusst, weiß Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth. Im Interview erklärt er, was zu tun ist – und was bei Verstößen droht.

Sie hatten ja eben auch schon angesprochen, dass es sogenannte interne Sicherungsmaßnahmen gibt. Was verbirgt sich denn dahinter?

Wirth: Man muss eine Risikoanalyse erstellen: Wo besteht im Betrieb die Gefahr der Geldwäscheunterstützung? Wie geht der Betrieb bei Unregelmäßigkeiten vor? In der Art. Details und wirklich sehr praxisorientierte Hilfestellungen, wie gesagt, auf der Webseite des AfW. Das ist von den regulatorischen Vorgaben übrigens vergleichbar mit den Pflichten beim Datenschutz. Auch da muss jeder Unternehmer ein Datenschutzkonzept haben, in dem eine Risikoanalyse erhalten ist und Maßnahmen definiert sind, um Verstöße zu vermeiden. Das ist wichtig, denn es wird zunehmend – und das erleben wir schon – verdachtsunabhängige Kontrollen der Behörden geben im Bereich der Geldwäsche – und des Datenschutzes. Die Behörde schickt einem dann einen umfangreichen Fragenkatalog, den man kurzfristig beantworten muss. Dann muss zum Beispiel auch das Konzept für eine Risikobewertung vorgelegt werden. Also heißt es, vorbereitet zu sein. Deshalb sollten Vermittler das Thema lieber umgehend anpacken, soweit nicht schon geschehen.

„Der Gesetzgeber hat das Geldwäschegesetz immer wieder verschärft“

Was würde denn passieren, wenn man die Antworten und die Pflichten nicht erfüllt?

Wirth: Dann wird es teuer.

Drohen da ähnliche Bußgelder wie beim Datenschutzverstoß?

Wirth: Ja, durchaus. Das Thema Geldwäscheprävention ist nicht neu und der Gesetzgeber hat das Geldwäschegesetz in den vergangenen Jahren immer wieder verschärft. Bei einer Kontrolle kann sich also keiner hinstellen und behaupten, man habe von nichts gewusst. Unwissenheit schützt hier vor Strafe nicht. Was man im Fall der Fälle vorlegt, muss und kann nicht perfekt ist– das ist wie beim Datenschutz auch. Man kann die Vorgaben nicht zu 100 Prozent erfüllen. Aber man muss mindestens guten Willen und großes Bemühen gezeigt haben.

Die Pflichten klingen ja sehr umfangreich. Gibt es denn Vereinfachungen für kleinere Makler- und Vermittlerbetriebe?

Wirth: Leider nicht wirklich. Wobei wir – der AfW – gemeinsam mit unserem Partnerverband Votum bemüht sind, hier für Kleinunternehmen Erleichterungen zu erreichen. Wichtig für alle ist und bleibt aber auch der bereits erwähnte Leitfaden, den der AfW zusammen mit dem Votum Verband und Disphere erarbeitet hat. Nutzen Sie den, investieren Sie ein paar Stunden, arbeiten Sie die Checklisten ab. Dann haben Sie haben Ihre gesetzliche Pflicht erfüllt und müssen diese dann nur noch regelmäßig auf Aktualität prüfen.

autorAutorin
Karen

Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort