Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth: „Es herrscht unbedingter Nachholbedarf in der Branche“ © Andreas Klingberg für AfW Berlin
  • Von Karen Schmidt
  • 20.06.2022 um 15:12
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Maklerinnen und Makler haben bestimmte Pflichten, wenn es darum geht, Geldwäsche zu bekämpfen. Das Problem: Vielen ist das nicht bewusst, weiß Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth. Im Interview erklärt er, was zu tun ist – und was bei Verstößen droht.

Pfefferminzia: Beim Thema Geldwäsche dürften viele Versicherungsmakler erstmal denken: Was hat das denn mit mir zu tun? Aber spätestens nach der Reform des Geldwäschegesetzes sind Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler dazu verpflichtet, den Staat bei der Bekämpfung von Geldwäsche zu unterstützen. Haben die Vermittler diese Pflicht auf der Uhr?

Norman Wirth: Nein, leider nicht. Ich halte aktuell ja wieder viele Live-Vorträge, bei denen ich die Reaktionen der Zuhörerinnen und Zuhörer unmittelbar mitbekomme. Und wenn ich das Thema Geldwäschegesetz anspreche, sehe ich da regelmäßig eher fragende Augen. In der jüngsten Jahresumfrage des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, bei dem ich zum Vorstand gehöre, hatten wir im vergangenen Herbst gefragt, ob sich die Vermittler richtig aufgestellt sehen beim Thema Geldwäschegesetz. Da haben zwar zwei Drittel der Befragten, und das bei über 2.000 Teilnehmern, mit „Ja“ geantwortet. Aber das entsprechende Risikokonzept, das schriftlich vorhanden sein muss und einmal im Jahr überprüft werden müsste, hatten dann nur 30 Prozent parat. Da klaffen die Ergebnisse also deutlich auseinander. Es herrscht unbedingter Nachholbedarf in der Branche bei dem Thema.

Dann gehen wir die Pflichten doch einmal durch. Es gibt Sorgfaltspflichten, die erfüllt werden müssen. Was fällt darunter?

Wirth: Das wird relativ schwierig, wenn ich jetzt sämtliche Details aufzählen würde, die das Geldwäschegesetz vorgibt. Ich kann das hier nur anreißen. Ganz ausführliche Informationen gibt es auf der Website des AfW . Zunächst müssen Vermittler prüfen, ob sie überhaupt Pflichten im Rahmen des Geldwäschegesetzes haben. Und die meisten Leserinnen und Leser können jetzt einfach mal davon ausgehen, dass sie diese haben. Dann gilt es, bestimmte interne Sicherungsmaßnahmen einzurichten. Es muss vermieden werden, dass man durch seine Vermittlertätigkeit unwissentlich dazu beitragen könnte Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu unterstützen. Dann muss ein Geldwäschebeauftragter und ein Stellvertreter benannt werden. Sie müssen Arbeitsanweisungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herausgeben, die Mitarbeitenden auf Zuverlässigkeit prüfen und sie zu Schulungen schicken. Und natürlich gilt es, beim Kundenkontakt bestimmte Sorgfaltsmaßnahmen zu beachten. Ein Beispiel: Bei PEPs – das sind politisch exponierte Personen, also zum Beispiel Minister, Staatssekretäre, Botschafter – geht man aufgrund ihrer einflussreichen Position von einem höheren Risiko der Korruption und Geldwäsche aus. Daher gelten für Verpflichtete dort sogar verstärkte Sorgfaltspflichten.

 

Wie erkennt man denn einen Verdachtsfall?

Wirth: Ich übertreibe mal, um zu veranschaulichen. Wenn jemand einen Koffer Geld auf den Tisch legt und sagt: „Das würde ich jetzt gerne alles in eine Lebensversicherung als Einmalzahlung investieren“, sollten die Alarmglocken läuten. Und es sollte eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, kurz FIU, erfolgen.

Seite 2: Was bei Verstößen passieren kann

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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