Oliver Pradetto © Blau Direkt
  • Von Lorenz Klein
  • 27.06.2017 um 13:08
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:20 Min

Am 26. Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz in Kraft getreten. Für Vermittler seien die Konsequenzen „weitreichend“ und mit „einem Haufen Mehrarbeit“ verbunden. Darauf weist der Maklerpool Blau Direkt hin. Was dahinter steckt, erfahren Sie hier.

Das neue Geldwäschegesetz sei relativ kurzfristig von Seiten der EU beschlossen und in deutsches Recht umgesetzt worden, weshalb auch die Versicherer erst diese Woche damit begonnen hätten, darüber zu informieren. Das berichtet Oliver Pradetto, Chef des Maklerpools Blau Direkt, in seinem Blog.

Im Kern zielt das neue Gesetz darauf ab, die Finanzierung von Terrorismus effektiver zu unterbinden und ist als Reaktion auf die Pariser Attentate zu verstehen.

Doch auch auf die Arbeit von Vermittlern wirkt sich das neue Geldwäschegesetz aus – insbesondere, was die Identitätsprüfung im Lebensversicherungsgeschäft anbelangt. „Da ändert sich alles“, so Pradetto.

Ausweiskopie des Kunden erforderlich

Künftig sei es nicht mehr ausreichend, dass der Kunde ein Inlandskonto (SEPA) hat oder dem Vermittler persönlich bekannt sei, schreibt er. Sein Rat lautet so: „Für alle Lebensversicherungen – mit Ausnahme reiner Berufsunfähigkeitsversicherungen – muss eine Ausweiskopie (Foto) des Kunden eingeholt werden.“ Die Ausweiskopie müsse vom Vermittler unterzeichnet und gestempelt und dem Antrag beigefügt werden, so der Blau-Direkt-Chef weiter.

Vermittler müssen Meldepflicht nachkommen

Infolgedessen mache vor allem die Antragseinreichung in der Lebensversicherung nun mehr Arbeit. Ein anderer Aspekt spiele im Alltag hingegen kaum eine Rolle, ergänzt Pradetto, sei aber dennoch von besonderer Wichtigkeit: „Verstöße gegen das Gedwäschegesetz ziehen schwere Strafen nach sich!“, warnt er. „Vermittler sollten dabei vor allem ihre Meldepflichten im Hinterkopf haben.“

Dabei sehen die Meldepflichten Pradetto zufolge vor, dass der Vermittler „unverzüglich“ an das Bundeskriminalamt zu melden habe, „wenn sich bei einem Kunden der Verdacht aufdrängt dieser könne eventuell Geldwäsche betreiben wollen“. Dies könne beispielsweise dann der Fall sein, wenn Kunden die Identitätsprüfungen umgehen oder auch bar einzahlen wollen.

„Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist strafbar und kann unter Umständen sogar Haftstrafen nach sich ziehen!“, warnt Pradetto – und verspricht noch, dass man versuchen werde, in den nächsten Tagen „etwas mehr Licht ins Dunkle zu bringen“. So solle bei Blau Direkt etwa geprüft werden, ob man Abläufe technisch vereinfachen könne. Auch ein Webinar zum Thema sei denkbar.

autorAutor
Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content