Denis Klefenz ist Versicherungsvertreter für die Hanse-Merkur und begeisterter Skifahrer und Bergsportler. © Hanse-Merkur
  • Von Redaktion
  • 27.06.2022 um 13:04
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In den Bergen Urlaub machen und Skifahren? Das ist für viele Menschen ein großer Spaß. Allerdings gehört der passende Versicherungsschutz mit ins Gepäck, sonst kann es böse und vor allem teure Überraschungen geben, schreibt Wintersportexperte Denis Klefenz in seinem Gastbeitrag.

Immer wieder zur Urlaubszeit zieht es viele Menschen in die Berge und die Skigebiete. Skifahren, Freeriden und Skitourengehen sind beliebte Freizeitaktivitäten für Geschwindigkeitsfanatiker, Naturliebhaber oder Ruhesuchende. Zwar passiert auf den vollen Pisten oder im freien Gelände meist wenig. Doch als Versicherungskaufmann, ausgebildeter Skilehrer und passionierter Tourengeher kann ich aus der Praxis berichten, dass es immer wieder zu schweren Unfällen kommt.

Ein solides Versicherungspaket für Berg- und Wintersportler ist daher durchaus sinnvoll. Doch worauf sollte man als Versicherungsvermittler bei der Absicherung von Berg- und Wintersportlern achten?

Die wichtigsten Versicherungen für Berg- und Wintersportler sind
  1. Auslandsreisekrankenversicherung
  2. Haftpflichtversicherung inklusive Forderungsausfalldeckung
  3. Berufsunfähigkeitsversicherung/Unfallversicherung
  4. Rechtsschutzversicherung
  5. Versicherung gegen Materialschäden

Viele Berg- und Wintersportler sind über den Skiverband DSV oder über die regionale Sektion des Alpenvereins versichert. Der Versicherungsschutz beim DSV beispielsweise umfasst eine Kombination aus Kranken-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung. Zusätzlich sind auch Wintersportgeräte gegen Diebstahl und Beschädigung versichert. Ab 30 Euro bietet der DSV zusammen mit Arag und Europa ein soliden Grundschutz.

Auch andere Versicherer haben passende Wintersportversicherungen im Angebot. Jedoch gibt es, gerade zu Pandemiezeiten, Fallstricke für Vermittlerinnen und Vermittler – und wie immer kommt es auf das Kleingedruckte an.

#1 Auslandskrankenversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung gehört zweifellos zu den Basics. Die Versicherer zahlen bei Unfall und Krankheit, auch bei einer Covid-Erkrankung vor Ort, also wenn der Urlauber einen Arzt aufsuchen oder sogar ins Krankenhaus muss.

ABER: Manche Versicherer schränken den Schutz für Länder, für die es eine aktuelle Reisewarnung gibt, ein. Das kann dramatische Folgen für den Kunden haben. Auch wenn die Erkrankung oder der Unfall nichts mit der Pandemie zu tun haben, kann der Kunde auf den Behandlungskosten sitzen bleiben.

Zusätzlich sollten Vermittler darauf achten, ob und in welcher Höhe Bergungskosten mitversichert sind. In vielen älteren Versicherungsbedingungen sind lediglich Transportkosten zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Arzt versichert. Bei einem Transport mit dem Helikopter kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme, da diese oftmals als Bergung von den Rettungskräften abgerechnet werden.

#2 Haftpflichtversicherung

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe. Dieser Grundsatz ist allen Vermittlerinnen und Vermittlern sicherlich bekannt. Für Wintersportler ist dieser Schutz essenziell, da Skifahrer für Folgen eines Crashs vollständig aufkommen müssen. In Italien ist seit dem 1. Januar 2022 eine Haftpflicht auf der Piste sogar Pflicht. Kann ein Urlauber diesen Schutz nicht nachweisen, muss ein entsprechender Schutz an der Skipasskasse nachgekauft werden. Aber nicht nur auf der Piste ist eine Haftpflicht unerlässlich. Auch Freerider oder Tourengeher müssen mit hohen Schadensersatzforderungen etwa nach dem Auslösen einer Lawine rechnen.

Aus meiner beruflichen Erfahrung rate ich jedem Vermittler, gezielt auf den Einschluss der Forderungsausfalldeckung zu achten. In den Wintersportgebieten treffen sich Menschen aus allen Nationen dieser Welt und nicht immer ist der Verursacher ausreichend versichert.

Ein Praxisfall: Kunde, junger Snowboardfahrer, 29 Jahre, wartete kniend auf Freunde als ein slowakischer Skifahrer die Geschwindigkeit falsch einschätzte und mit den Kanten die Oberschenkelmuskeln des Snowboardfahres durchtrennte. Vier Operationen und drei Jahre Gerichtsverhandlung später, hatte der Kunde endlich einen vollstreckbaren Titel in der Hand. Der Verursacher hatte allerdings weder eine Haftpflichtversicherung noch pfändbares Vermögen. Ein Fall für die Forderungsausfalldeckung.

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