Eine Frau nutzt das Internet an ihrem Laptop: Vergleichportale müssen ab jetzt auf Lücken im Angebot hinweisen. © Getty Images
  • Von Juliana Demski
  • 28.04.2017 um 14:42
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:55 Min

Ob für den nächsten Urlaub, ein paar Schuhe oder eben eine neue Versicherung – Vergleichsportale suggerieren, das gesamte Netz zu durchforsten und dem Verbraucher die Suche nach dem für sie besten Anbieter abzunehmen. Dass sie dabei oft nicht alle Anbieter berücksichtigen, wissen viele Kunden gar nicht. Der Bundesgerichtshof hat nun ein Urteil zu dieser Praxis gefällt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Vergleichsportalen verboten, Verbrauchern Angebote ohne deren Wissen vorzuenthalten (Aktenzeichen I ZR 55/16). Falls die Portale, aus welchem Grund auch immer, manche Anbieter nicht erwähnen, muss das für den Kunden ersichtlich sein.

In dem konkreten Fall ging es um die Seite Bestattungsvergleich.de, das Urteil ist aber auch für andere Vergleichsportale relevant. Der Bundesverband Deutscher Bestatter hatte den Betreiber von Bestattungsvergleich.de verklagt, weil dort nur diejenigen Anbieter gelistet waren, die sich zur Zahlung einer Provision bei Vertragsabschluss bereiterklärt hatten, berichtet die Wirtschaftswoche. Das konnte der Kunde allerdings nicht erkennen, außer er schaute sich den Geschäftskunden-Bereich der Seite an.

„Dieser Umstand hat für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers erhebliches Gewicht“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher während der Urteilsverkündung am Donnerstag. Es handele sich um eine „wichtige Information“, die der Verbraucher benötige, um eine „informierte geschäftliche Entscheidung“ zu treffen.

autorAutor
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort