Passanten gehen in Dresden mit Regenschirmen durch den Volkspark Großer Garten: Lassen die Versicherer ihre Kunden im Regen stehen? © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 31.01.2018 um 09:57
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Das Niedrigzinsniveau und Solvency II machen das Lebensversicherungsgeschäft für manche Versicherer schlicht unprofitabel. Eine Lösung ist, die Bestände abzuwickeln. Was passiert bei diesem Run­off genau? Wir haben die wichtigsten Fragen beantwortet.

  1. Was ändert sich durch einen Run-off für die Kunden?

Zunächst einmal gar nichts. Ihre Verträge bleiben bestehen, sie zahlen nach wie vor ihre Beiträge, alle garantierten Leistungen und vertraglich vereinbarte Beitragserhöhungen, Zuzahlungen oder Nachversicherungsgarantien bleiben erhalten. Auch an den Überschüssen werden sie – wie es das Versicherungsvertragsgesetz vorschreibt – weiter beteiligt.

Also gibt es gar keine Nachteile für die Betroffenen? Da gehen die Meinungen auseinander. Die Verbraucherschützer etwa sind mehr als skeptisch: „Wir befürchten, dass die Altersvorsorge von Millionen Menschen noch weiter an Profitabilität verliert“, sagt Axel Kleinlein, Chef der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV). „Die Versicherten werden jetzt zur Ware – oder mehr noch – zur Altlast degradiert.“

Beispiel Überschussbeteiligung: Wenn ein Versicherer noch Neugeschäft annimmt, hält er die Überschüsse hoch, um für neue Kunden und den Vertrieb attraktiv zu bleiben, so die Argumentation der Verbraucherschützer. „Das ist bei einem Run-off-Unternehmen grundlegend anders“, sagt Kleinlein. Die Gewinnung von Neukunden spiele keine Rolle mehr. Vielmehr seien die Investoren darauf aus, „möglichst viel Rendite zu erwirtschaften – und das geht vor allem dann, wenn Überschüsse vorenthalten werden –, bis zur Grenze dessen, was die Gesetze zulassen“, so der BdV-Chef weiter.

  1. Wer wacht über die Interessen der Kunden?

Dass mit den Versicherungsverträgen kein Schmu betrieben wird, darüber wacht die Finanzaufsichtsbehörde Bafin. „Wir werden die Belange der Versicherten wahren – nicht nur in finanzieller Hinsicht“, sagte Exekutivdirektor Frank Grund vor kurzem in einem Interview mit dem „Handelsblatt“. Auch beim Verkauf der Bestände hat die Bafin das Sagen. Sie prüft die Käufer und erlaubt die Transaktion nur, wenn der Kandidat die garantierten Leistungen auch erbringen kann. Aber auch hier zeigt sich Kleinlein skeptisch: „Wir befürchten, dass die Aufsichtsbehörde nur unzureichend die Interessen der Versicherten vertritt, wenn es um die Überschussbeteiligung geht.“

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