Ein Lehrer: Die Weiterbildungspflicht kommt auf die Makler unvermeidlich zu. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 06.01.2016 um 12:30
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:35 Min

Die Pflicht zur Weiterbildung wird kommen. Der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) sieht die Branche mit dem Qualifikations-System „gut beraten“ gut vorbereitet. Die Aufsicht der Vermittler gehöre hingegen auf den Prüfstand.

Zur Kritik, das System sei zu liberal und vergebe Bildungspunkte auch an reine Produktvorträge und Vorträge mit überwiegend werblichem Inhalt, hat Jenssen eine Antwort parat. „Es muss auch Produktschulungen geben, das steht auch im Text der IDD. Wenn Sie das auf einem gewissen Verallgemeinerungsniveau darstellen, ist das kein Problem.“ Jenssen nennt hierzu ein Beispiel: Ein neues Cyberprodukt müsse erklärt werden, weil hier Bestandteile aus anderen Versicherungsbereichen berührt seien und eine andere hochkomplexe Versicherungsforensik herrsche. „Einen solchen Tarif umfänglich zu verstehen und anhand der Produktmerkmale Abgrenzungsfragen zu diskutieren ist eine sehr sinnvolle Weiterbildung für Makler“, betont der VDVM-Vorstand.

Auch hier müssten die üblichen Anforderungen gelten – die Fortbildung muss die Beratungsqualität fördern, inhaltlich ausgerichtet sein und ein klar definierter Lernerfolg muss erzielt werden.

IDD: Muss die Aufsicht über die Vermittler wechseln?

Die Pflicht zur Weiterbildung und die damit verbundene Kontrollfunktion rückt die Aufsicht über die Vermittler wieder in den Fokus – eine kontroverse Frage, die in den vergangenen Jahren immer wieder gestellt wurde. „Unser bisheriges System über die Gewerbeordnung und die Industrie- und Handelskammern ist stark vom Zulassungsgedanken geprägt. Die Frage der laufenden Überwachung und Weiterbildung stand anfangs nicht im Fokus“, gibt Jenssen zu bedenken.

Unter den 28 EU-Ländern sei Deutschland das einzige Land, in dem die Versicherungsaufsicht die Vermittler nur indirekt (über die Versicherer) kontrolliere. Jenssen erkennt darin einen strategischen Nachteil einer „Vertretung ohne Vertretungsmacht“ und hält die Anbindung der Vermittler an die Versicherungsaufsicht, beziehungsweise die Bafin, langfristig für sinnvoller. „Die EU-Behörde Eiopa legt alle möglichen Ausführungsbestimmungen fest, die direkt die Vermittler betreffen. Durch unsere besondere Aufsichtskonstellation haben wir dort kaum Mitspracherecht“, sagt Jenssen.

Hinter den Bedenken des VDVM steht die Sorge, der Maklerstatus werde auch an Vermittler vergeben, die das angestrebte Qualitätsniveau in der Beratung verfehlen. „Nach unseren Erkenntnissen haben 70 Prozent der bei der AVAD – Auskunftsstelle über Versicherungsaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland – registrierten Makler nur eine Courtagevereinbarung hinterlegt. Wie passt das mit der geforderten breiten Marktübersicht des Maklers zusammen?“, fragt Jenssen. Eine stringentere Aufsicht könnte hier Abhilfe schaffen, ist sich der VDVM-Vorstand sicher. Die IDD wäre ein passender Anlass dafür.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Hinterlasse eine Antwort