Rentner gehen in einem Park spazieren: Die Bundesregierung will sich in dieser Legislaturperiode auch mit der Reform der Altersvorsorge befassen. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Monika Skolimowska
  • Von Karen Schmidt
  • 24.01.2022 um 16:05
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Die Bundesregierung möchte die Altersvorsorge hierzulande auf stabilere Füße stellen. Eine Idee ist, die gesetzliche Rente zum Teil auf Kapitaldeckung umzustellen – wie ein entsprechendes Konzept aussehen könnte, hatte das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) vorgestellt. Die Alternative: ein verpflichtendes, privates Altersvorsorgeprodukt. Auch darüber hat sich das IW Gedanken gemacht.

Die Bundesregierung spielt mit dem Gedanken, die gesetzliche Rentenversicherung teilweise auf ein kapitalgedecktes System umzustellen. Vergangene Woche hatten wir über ein Gutachten des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) berichtet, das sich damit befasst, wie diese Teil-Kapitaldeckung ausgestaltet sein müsste.

Aber in dem Gutachten gibt es noch einen zweiten Teil. Denn eine weitere Idee der Politik ist es, ein verpflichtendes, privates Altersvorsorgeprodukt aus der Taufe zu heben. Und auch hier haben die IW-Experten mal durchgespielt, welche Merkmale ein solches haben müsste.

Der Gesetzgeber müsste bei einem solchen Produkt diese wichtige Fragen beantworten:

Wer soll überhaupt vorsorgen müssen?

Sind das alle Erwachsenen, alle Erwerbstätigen oder nur die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum Beispiel?

Welches Sicherungsziel soll erreicht werden?

Hier schreiben die IW-Analysten: „Bei einer einkommensabhängigen Definition der Vorsorgepflicht hängt das erreichbare Sicherungsniveau unmittelbar von der Erwerbsentscheidung der Individuen ab.“ Dies impliziere bei freier Entscheidung über das Arbeitsangebot, dass auch mit einer privaten Vorsorgepflicht eine Mindestsicherung aus gesetzlicher Rente und Privatvorsorge nicht zwingend erreicht werden könne.

 Deshalb ließe sich alternativ ein einkommensunabhängiges Vorsorgeziel definieren, zum Beispiel in Höhe des Grundsicherungsanspruchs im Alter, das in einem Leibrentenmodell abzusichern wäre. „Da aber bereits mit der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ein Beitrag zur Mindestsicherung geleistet wird, wäre in diesem Fall ein Obligatorium nur unter Einbeziehung beider Säulen zu legitimieren. Dennoch bliebe das Ergebnis abhängig von der individuellen Erwerbsentscheidung“, schreibe die IW-Forscher.

Ab wann und wie lange muss vorgesorgt werden?

Gehe man davon aus, dass Arbeitnehmer verpflichtet seien, einen bestimmten Prozentsatz ihres (sozialversicherungspflichtigen) Einkommens in die Privatvorsorge zu investieren, „muss festgelegt werden, ab wann eine Verpflichtung greift und unter welchen Bedingungen diese Verpflichtung als erfüllt angesehen wird“, machen die IW-Experten klar. Dann wäre es etwa denkbar, heißt es weiter, mit Erreichen dieser Mindestsumme den Versicherten freizustellen, ob sie freiwillig weiter vorsorgen wollen oder lieber nicht.

In welcher Anlageform soll vorgesorgt werden?

Und natürlich sei dann auch die Frage des „Wie soll eigentlich gespart werden?“ relevant. Bislang förderfähig seien ausschließlich Modelle, die in der Auszahlungsphase eine kontinuierliche Rente vorsähen. Das lasse sich begründen, weil im Fall einer Kapitalisierung zum Zeitpunkt des Renteneintritts das Vermögen kurzfristig aufgezehrt werden könnte und damit die Wahrscheinlichkeit stiege, auf die steuerfinanzierte Grundsicherung angewiesen zu sein (Freifahrerverhalten), erklären die IW-Experten. Für sinnvoller halten sie es aber, den Menschen ein Wahlrecht zwischen Leibrentenmodell und Kapitalausschüttung einzuräumen, wenn der gesetzliche Rentenanspruch absehbar das Grundsicherungsniveau übersteige.

Weitere Festlegungen seien hinsichtlich der Anlagestrategie zu treffen. „Dem Modell der Riester-Verträge wird unter anderem mangelnde Effizienz aufgrund restriktiver Anlagevorschriften und hoher Transaktionskosten vorgeworfen. Wenn deshalb Überlegungen angestrengt werden, die Anlagemöglichkeiten auf ein breiteres Spektrum auszuweiten, können ergänzende Ziele wie eine Beitragsgarantie oder Garantieverzinsung nicht gewährleistet werden. Denn höheren Renditechancen infolge risikobehafteter Portfoliostrategien stehen zwangsläufig höhere Risiken entgegen, zeitpunktbezogene Leistungsversprechen bei einer volatilen Wertentwicklung des Portefeuilles einzuhalten“, so die Forscher.

Seite 2: Wie soll denn gefördert werden?

autorAutorin
Karen

Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

kommentare
Wilfried Strassnig Versicherungsmakler
Vor 3 Jahren

Bei Anwendung unserer Jahrhundertidee, auch deswegen so genannt, weil sich alle Experten das NICHT vorstellen können und mit völlig neuem Ansatz, ist die Zukunftsvorsorge schon ohne Förderung denkbar.
Wer allerdings von günstigerer STAATLICHER VERSORGUNG ausgeht, sollte erst mal erklären können weshalb bei einem 3 Billionen EURO BeamtenPolitikerRichterpensionsrückstellungsdefizit-in besten Wirtschaftszeiten aufgebaut- Privat gestaltete Versorgung teurer ist. Ein gigantisches Damoklesschwert über unseren Köpfen, ohne Beachtung? Wenn man den fairen Vergleich zur GRV herstellt, mit weniger als 50% der Versorgung Beamter und deutlich kürzerer Auszahlung, kann man von 50% Kosten ausgehen, die ungerührt nur im Niedrigstbereich geleistet werden.
Fazit: Wer da von “GÜNSTIGER” ausgeht, kann das nur unter Auslassung aller Fakten. Nur PRIVAT ist demzufolge fair und wesentlich günstiger, da sonst ganz klar die Gefahr besteht, dass der Staat damit seine Pensionen absichert.
Die Umsetzung unserer Jahrhundertidee birgt die höchste Chance, alle Probleme -nicht verbesserbar, sogar weltweit, Rentenprobleme zu lösen!
Sehr viele “RICHTIGE” Faktoren sind notwendig um das BESTE Ergebnis erzielen zu können. Unter 9% Rendite besteht keine Chance das erstrebte Ziel zu erreichen.
Als weiterer Lösungsansatz sollte man die Beamtenversorgung dringend überdenken, schließlich haben viele Nachbarstaaten, mit doppelter Rente für fast alle, das auch geschafft-Alternativlos?

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Wilfried Strassnig Versicherungsmakler
Vor 3 Jahren

Bei Anwendung unserer Jahrhundertidee, auch deswegen so genannt, weil sich alle Experten das NICHT vorstellen können und mit völlig neuem Ansatz, ist die Zukunftsvorsorge schon ohne Förderung denkbar.
Wer allerdings von günstigerer STAATLICHER VERSORGUNG ausgeht, sollte erst mal erklären können weshalb bei einem 3 Billionen EURO BeamtenPolitikerRichterpensionsrückstellungsdefizit-in besten Wirtschaftszeiten aufgebaut- Privat gestaltete Versorgung teurer ist. Ein gigantisches Damoklesschwert über unseren Köpfen, ohne Beachtung? Wenn man den fairen Vergleich zur GRV herstellt, mit weniger als 50% der Versorgung Beamter und deutlich kürzerer Auszahlung, kann man von 50% Kosten ausgehen, die ungerührt nur im Niedrigstbereich geleistet werden.
Fazit: Wer da von “GÜNSTIGER” ausgeht, kann das nur unter Auslassung aller Fakten. Nur PRIVAT ist demzufolge fair und wesentlich günstiger, da sonst ganz klar die Gefahr besteht, dass der Staat damit seine Pensionen absichert.
Die Umsetzung unserer Jahrhundertidee birgt die höchste Chance, alle Probleme -nicht verbesserbar, sogar weltweit, Rentenprobleme zu lösen!
Sehr viele “RICHTIGE” Faktoren sind notwendig um das BESTE Ergebnis erzielen zu können. Unter 9% Rendite besteht keine Chance das erstrebte Ziel zu erreichen.
Als weiterer Lösungsansatz sollte man die Beamtenversorgung dringend überdenken, schließlich haben viele Nachbarstaaten, mit doppelter Rente für fast alle, das auch geschafft-Alternativlos?

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