Europa-Flaggen vor dem Europäischen Parlament in Brüssel: Das EU-Projekt Solvency II verpflichtet die europäischen Versicherer zu jährlichen Solvenzberichten. © Pixabay
  • Von Redaktion
  • 12.06.2019 um 15:49
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Das Analysehaus Franke und Bornberg hat sich für den aktuellen Map-Report die Solvenzberichte der Versicherer angeschaut und mit den Vorjahren verglichen. Ergebnis: Die Lebensversicherer haben ihre Kapitalausstattung weiter ausgebaut. Die privaten Krankenversicherer verzeichnen dagegen eine leicht rückläufige Bedeckungsquote, wenn auch auf hohem Niveau. Hier kommen die Ergebnisse.

Neuberechnung der ZZR hilft

Geholfen hat den Versicherern, dass die Zinszusatzreserve (ZZR) nach einer neuen Methode berechnet wird und nun langsamer aufzubauen ist. Das höhere Zinsniveau zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 und die Neuausrichtung der Produktpolitik vieler Lebensversicherer (weg von klassischen Rentenversicherungen) zeigten laut Map-Report ebenfalls Wirkung.

„Mittelfristig gehen wir davon aus, dass der Trend zu Produkten ohne nennenswerte Garantien die Solvabilität weiter fördert. Schließlich werden die Kapitalanforderungen unter Solvency II risikobasiert ermittelt. Sinkt also das Zinsrisiko eines Versicherers, gilt das auch für seinen Kapitalbedarf“, erklärt Klages.

Übergangsmaßnahmen zeigen deutliche Wirkung

Unternehmen, die Übergangsmaßnahmen in Anspruch genommen haben, konnten ihre SCR in Summe von 400,6 auf 461,2 Prozent steigern. Swiss Life mit 1.071,1 Prozent und SV Sachsen mit 1.034,2 Prozent führen das Feld an. Schlusslichter sind die WWK (202,7 Prozent) und Rheinland (140,7 Prozent). Die größte Wirkung erzielen die Übergangshilfen laut Analsyse bei der Süddeutschen. Hier liegt die SCR-Quote mit 957,3 Prozent um knapp 860 Prozentpunkte über der Basisquote (97,9 Prozent).

In den Solvenzberichten gibt es eine weitere interessante Kennzahl, das Minimumsolvenzkapital (Minimum Capital Requirement, kurz MCR). Liegt der Wert hier unter 100 Prozent, kann die Aufsichtsbehörde Bafin dem Versicherer die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entziehen. Liegt eine Unterdeckung bereits vor oder ist diese in den folgenden drei Monaten wahrscheinlicher als die Erfüllung, muss das betroffene Unternehmen die Aufsichtsbehörde informieren und einen Finanzierungsplan vorlegen. Zudem verlangt Paragraf 135 VAG, die Eigenmittel aufzustocken und/oder das Risikoprofil zu verändern.

Die MCR-Bedeckungsquote der Lebensversicherer (inklusive VA und ÜM) schwankt laut Map-Report stärker als die SCR-Variante. Die Bandbreite reicht von 3.648,2 Prozent (Europa) bis 336,3 Prozent (Skandia). Ohne Übergangshilfen verfehlen Athora (92,6 Prozent), Rheinland (70,0 Prozent), Landeslebenshilfe (48,5 Prozent) und Frankfurt Münchener (15,4 Prozent) die 100 %-Hürde deutlich. Von diesen vier Gesellschaften zeichnet nur noch die Landeslebenshilfe Neugeschäft.

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