Schriftzug einer Verbraucherzentrale: Die Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg haben sich Gedanken darüber gemacht, wie eine Alternative zu einem Standard-Riester-Produkt aussehen könnte. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 09.02.2018 um 10:04
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CDU/CSU und SPD wollen die private Altersvorsorge um ein „attraktives standardisiertes Riester-Produkt“ weiterentwickeln. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg findet, dass dies kein brauchbarer Weg ist. Sie hebt vielmehr die fast sechs Jahre alte Idee eines staatlichen Vorsorgefonds als Lösung wieder auf den Tisch.

+++ Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg habe Vorschläge gemacht, wie ein Standard-Riester-Produkt aussehen könnte. Das stimmt nicht. Die Verbraucherschützer haben vielmehr eine Alternative zu einem Riester-Produkt vorgeschlagen. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. +++

Die Idee von Unionsparteien und SPD, ein Standard-Riester-Produkt zu schaffen, halten die Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für falsch, wie es in einer aktuellen Pressemitteilung heißt. Ein weiteres Herumdoktern an Symptomen sei keine Lösung. Es sei höchste Zeit für eine „tatsächliche Alternative, die einzig und allein im Dienste der Verbraucher“ stehe.

Die Verbraucherschützer üben schon seit Jahren immer wieder Kritik an der Riester-Rente: „Die Informationen der Produktinformationsstelle sind irreführend, und Kostentransparenz wird angesichts der Vielfalt der Produktarten und der Kreativität der Anbieter eine Illusion bleiben“ sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Es ist höchste Zeit, Verbrauchern eine echte Alternative zur Verfügung zu stellen, die an den Wurzeln des Problems ansetzt und außerdem kostengünstig, einfach und transparent ist“.

Basis des Modells ist die nunmehr fast sechs Jahre alte Idee eines staatlichen Vorsorgefonds, der die umlagefinanzierte gesetzliche Rente ergänzt.

Der Vorsorgefonds beruhe auf dem Grundgedanken, dass Verbraucher einer auf gesetzlicher Grundlage zu etablierenden Institution (Staatlicher Pensionsfonds) Anlagebeiträge zur Bildung der Altersvorsorge überlassen. Dieser staatliche Pensionsfonds sei ausschließlich den Interessen seiner Beitragszahler verpflichtet.

Der Staatsfonds müsse dabei folgenden Kriterien genügen:

Er soll kostengünstig sein

Das Vermögen des Kunden soll in den Vermögensaufbau fließen – Abschluss- und Vertriebsfolgeprovisionen nicht anfallen. Management- und Verwaltungskosten sollen dadurch auf das unbedingt erforderliche begrenzt werden, indem die Umsetzung der Anlagestrategie öffentlich ausgeschrieben wird.

Einfach heißt die Devise

Komplizierte Förder- und Zugangsbestimmungen soll es ebenso nicht geben, wie komplexitätssteigernde Aspekte wie „zulagenschädliche Verwendung“, „Drei-Topf-Hybride“, „Constant Proportion Portfolio Insurance“, „Wohnförderkonto“ oder „Sozialversicherungsfreiheit“.

Die Umsetzung der kontinuierlichen Anlageentscheidungen übernehme eine dafür fachlich geeignete, vertrauenswürdige Institution auf Grundlage klarer, verständlicher und nachvollziehbarer Regeln.

Transparenz darf nicht fehlen

Sparer sollen jedes Jahr einen verständlichen Überblick über den Stand dieser Altersvorsorge erhalten.

„Die Portfoliozusammensetzung wird veröffentlicht. Werden Wertpapiere aus dem Portfolio aus ethischen, sozialen oder ökologischen Gründen ausgeschlossen, werden die Namen der Wertpapiere sowie die Ausschlussbegründung veröffentlicht. Der Wegfall eines Ausschlusses wird ebenfalls veröffentlicht“, heißt es weiter in dem Argumentationspapier.

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