Dr. Peter Schmidt ist Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin. © Consulting & Coaching
  • Von René Weihrauch
  • 03.11.2020 um 14:59
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:35 Min

Ein Schicksalsschlag kann jeden Vermittler von heute auf morgen außer Gefecht setzen. Wenn dann kein Notfallplan vorhanden ist, hat das oft drastische Folgen für den Maklerbetrieb. Doch wie lege ich einen solchen Plan an? Was muss drinstehen? Antworten gibt Unternehmensberater Peter Schmidt.

Pfefferminzia: Niemand denkt gern an Krankheit und Tod – warum sollten sich Makler dennoch schon in jüngeren Jahren mit dem Thema Notfallplan beschäftigen?

Peter Schmidt: Auf dem Thema Notfall steht kein Reservierungsschild für Senioren. Ob ein Unfall mit dem Fahrrad oder Motorrad oder eine schlimme Erkrankung – kein Makler ist davor gefeit, dass er von heute auf morgen ausfällt, nicht mehr für seine Kunden da ist und die Firma durch einen Bevollmächtigten weitergeführt oder verkauft werden muss. Gerade in der aktuellen Situation betrifft das eben nicht nur die ältere Maklergeneration.

Hat die Corona-Pandemie das Bewusstsein für die Bedeutung des Themas geschärft?

Für einen Teil der Makler trifft das wie auch für die Gesamtbevölkerung zu. Natürlich gibt es auch unter Maklern den Typus „Mir passiert das doch nicht“. Aber in der Mehrzahl wurde schon das Bewusstsein für mögliche Gesundheitsrisiken und den eigenen Bestand geschärft. Das betrifft nicht nur Makler selbst. Auch bei vielen Kunden ist die Nachfrage nach Unterstützung für Risiken wie Pflege, Krankheit und Vermögensschutz gestiegen.

Was sind die wichtigsten Punkte, die geklärt sein müssen, damit der Betrieb im Notfall reibungslos weiterläuft – etwa in Bezug auf Zugang zu Kundendaten, Kontakten zu Versicherungsgesellschaften, Vollmachten und Ähnliches?

Herausstellen möchte ich zwei Dinge: einmal die Bedeutung der Unternehmensform und zum anderen die Inhalte der Verträge mit den Kunden sowie den Produktanbietern und Dienstleistern. Besonders Einzelmakler finden für den Notfall einfach mehr Schutz in einer juristischen Unternehmensform beziehungsweise in einer GmbH & Co. KG. Hier ist es einfacher, eine Vertretung oder eben auch einen Verkauf zu realisieren, denn diese Firma ist im Fall der Fälle auch vererbbar. Wer diese Umfirmierung nicht oder noch nicht will, der sollte dringend eine Anpassung der Maklerverträge, Maklervollmachten und Datenschutzerklärungen vornehmen, die auch auf den Notfall klare Antworten geben. Idealerweise hat man dann die Unterschrift der Kunden und deren Einverständnis vorliegen, dass ein Bevollmächtigter Kontakt aufnehmen kann.

Welche juristischen Probleme ergeben sich, beispielsweise im Bereich des Datenschutzes?

Als Nachfolge-Experte will ich vor allem darauf aufmerksam machen, dass im Fall der Fälle ein Notfallvertreter des Maklers beziehungsweise jemand mit einer Generalvollmacht, ein Treuhänder oder auch der Käufer eines Bestandes oder der Firma das Recht hat, mit den Kunden Kontakt aufzunehmen. Liegt so eine Regelung nicht vor, kann es kompliziert werden.

Welche Fehler sollten Makler bei Notfallplanung unbedingt vermeiden?

Oft führen Maklerinnen oder Makler, weil sie ja vom Fach sind, auch die Finanzen für die Familie oder den Partner. Im Notfall kann das zu einem großen Problem werden. Nämlich dann, wenn – ohne Notfallplan und Stellvertreter – der ahnungslose Partner keine Zugriffe auf Passwörter, Zugänge zu Online-Konten oder den PC hat oder niemand ins Maklerverwaltungsprogramm kommt. Ganz schlimm wird es, wenn der Partner, der vielleicht im Unternehmen sogar selbst mitgearbeitet hat, keine Voraussetzungen für einen eigenen Sachkundenachweis und damit für eine eigene Registrierung als Versicherungsmakler hat und damit als Nachfolger ausfällt. Leider haben wir regelmäßig solche Situationen, die sich entweder schwer oder gar nicht mehr auflösen lassen.

Welcher Aufwand ist zur Erstellung eines Notfallplanes notwendig – und was kostet das?

Der individuelle Aufwand ist nicht in Minuten und Stunden zu bemessen. Ich empfehle folgende drei Schritte: Erstens: Ordnung in den Geschäftsunterlagen schaffen. Zweitens: Alle notwendigen Punkte schriftlich fixieren – dazu haben wir eine entsprechende Checkliste erstellt. Und drittens: Individuell notwendige Maßnahmen umsetzen. Das kann die Gründung einer GmbH sein, ebenso wie eine Qualifizierung der Maklerverträge mit den Kunden oder ein Projekt zur 100-prozentigen Digitalisierung. Eine qualifizierte Nachfolgeplanung wird übrigens durch Fördermittel bezuschusst, wenn der qualifizierte Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert ist.

Kann ich als Makler auch selbst, ohne externe Hilfe, einen Notfallplan erstellen?

Wie in anderen Dingen im Leben geht es mit einem Experten an der Seite besser und schneller. Gerade der Blick von außen bringt mehr Klarheit als die eingefahrene Sichtweise. Es ist hilfreich, wenn jemand auf möglichst alle zu regelnden Dinge aufmerksam macht, an die der einzelne allein vielleicht nicht denkt. Anregungen finden Makler unter www.meinnachfolgeberater.de

 

 

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René Weihrauch

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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