Bei Erntearbeiten hat ein Mähdrescher Feuer gefangen – ein Fall für die Versicherung. © picture alliance / rtn - radio tele nord | rtn, peter wuest
  • Von Jens Lehmann
  • 20.07.2020 um 13:40
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Die meisten deutschen Unternehmer sind sich sicher, dass ihre Betriebsgebäude und Produktionsanlagen hinreichend gegen mögliche Schäden versichert sind. Doch oft ist das ein gefährlicher Irrtum: Während die Werte im Betrieb über die Jahre steigen, wird der Versicherungsschutz nur selten angepasst. Im Schadenfall kann der unzureichende Versicherungsschutz existenzbedrohende Folgen haben.

Ist eine Versicherung erst einmal abgeschlossen, schlummert sie meist viele Jahre unbeachtet im Versicherungsordner. Erst im Fall eines Schadens wird die Police wieder hervorgeholt. Dann folgt oft das böse Erwachen: Der Wert des versicherten Gebäudes oder des Inventars ist im Lauf der Zeit gestiegen. Ganz im Gegensatz zur Versicherungssumme, die sich häufig seit Vertragsabschluss nicht verändert hat. Ein klarer Fall von Unterversicherung und ein unterschätztes Risiko für kleine und große Betriebe.

Gefahr durch zu geringen Versicherungsschutz

Wie gefährlich ein solcher unzureichender Versicherungsschutz für Betriebe ist, verdeutlicht ein Beispiel. Ein Tischler versichert seine Werkstatt mitsamt Material und Maschinen mit einer Summe von 20.000 Euro. Im Laufe der Jahre schafft der Betrieb weitere Geräte an und ersetzt zusätzlich ältere Maschinen gegen moderne, sodass der Wert der Werkstatt auf 50.000 Euro steigt. Durch ein Feuer wird die Tischlerei zur Hälfte zerstört, der Schaden liegt bei 25.000 Euro. Die Versicherung zahlt in diesem Fall nur die Hälfte der ursprünglich festgelegten Versicherungssumme, also 10.000 Euro. Der restliche Schaden in Höhe von 15.000 Euro bleibt ungedeckt. Bei einem Totalschaden müsste der Tischler gar 30.000 Euro selbst tragen.

Das Beispiel zeigt, wie existenziell wichtig es ist, dass sowohl größere Betriebe als auch Kleinunternehmer und Selbstständige ihren Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen und dem Wert von Gebäuden und Inventar anpassen. Zusätzlich zu einer möglichst jährlichen Prüfung der Police sollten Unternehmer größere Neuanschaffungen immer umgehend ihrem Versicherer melden.

Ist länger keine Wertermittlung der versicherten Dinge erfolgt, ist es sinnvoll, die Versicherung darum zu bitten. Ein Sachverständiger ermittelt dann eine Wertbasis, die Grundlage für die neue Versicherungssumme ist. Mit einer höheren Versicherungssumme steigt tendenziell auch die Prämie. Doch ist es unerlässlich, das Unternehmen gegen existenzbedrohende Schäden abzusichern.

Mehr Geld dank Unterversicherungsverzicht

Hilfreich kann zudem ein Unterversicherungsverzicht sein. Im Fall eines Schadens prüft der Versicherer dann nicht, ob die Versicherungssumme zu gering war. Allerdings kann der Versicherte bei Unterversicherungsverzicht auch nur mit einer Entschädigung bis zur Höhe der Versicherungssumme rechnen. Immerhin könnte der Tischler aus dem Beispiel bei Unterversicherungsverzicht mit einer Versicherungszahlung in Höhe von 20.000 Euro rechnen und müsste nur 5.000 Euro allein tragen. Besser ist es darum, die Versicherungssumme zu erhöhen.

Die Gefahr einer schleichenden Unterversicherung droht besonders beim Schutz von Gebäuden. Denn die Baukosten sind in den vergangenen Jahren in Deutschland stark gestiegen. Das gilt auch für den ländlichen Raum – mit Folgen für den Versicherungsschutz für Landwirte. Deren Betriebsgebäude sind vielfach unterversichert, weil die vor Jahren festgelegte Versicherungssumme nicht an die Wertentwicklung der Immobilie beziehungsweise an die Inflationsrate und die steigende Baupreisentwicklung gekoppelt ist.

Die gleitende Neuwertversicherung wächst mit

Bei einer sogenannten gleitenden Neuwertversicherung ist das anders. Hier passt sich die Versicherungssumme automatisch an die Preissteigerung beziehungsweise den Baupreisindex an. Wird die Immobilie zum Beispiel infolge eines Sturms stark beschädigt und muss teilweise oder ganz neu aufgebaut werden, ist das kein Problem für den Landwirt. Denn steigende Baupreiskosten sind in der Police berücksichtigt. Eine Unterversicherung ist damit ausgeschlossen.

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Jens Lehmann

Jens Lehmann ist diplomierter Publizist und Betriebswirt und arbeitet als freier Journalist und Autor in Hamburg. Er ist thematisch auf Wirtschafts-, Finanz- und Mobilitätsthemen spezialisiert. Seine Beiträge erscheinen in Publikationen großer Zeitungsverlage, Unternehmensveröffentlichungen sowie bei Pfefferminzia.

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Immobilienbewertung – Ablauf, Verfahren und Tipps – politicalresources.net
Vor 3 Jahren

[…] kosten würde. Dieses Verfahren wird zum Beispiel für Fabriken oder andere Anlagen angewendet, die bei der Versicherungssumme auf Nummer sicher gehen möchte, bei einem Unglücksfall wie einem Brand am Ende nicht draufzahlen zu […]

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