Ein Handwerker steht in seinem Firmenfahrzeug: Die Werte der dort verstauten Werkzeuge können hohe Werte erreichen. © picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann
  • Von Lorenz Klein
  • 23.05.2022 um 13:58
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 03:50 Min

Eine klassische Kfz-Versicherung schützt nicht das im Fahrzeug befindliche Betriebseigentum. Gewerbetreibende, die eigene Güter und teure Werkzeuge in ihrem Kastenwagen kutschieren, sollten daher ihren Versicherungsschutz prüfen.

Bernd Hegemann ist entsetzt: „Es wird immer schlimmer“, sagt der Meister eines Betriebs für Sanitärhandwerk. „In den letzten Monaten häufen sich diese Vorfälle, und es gibt kaum noch einen Betrieb, der bisher davon verschont wurde.“ Hegemann spricht im „Hamburger Abendblatt“ über eine regelrechte Serie nächtlicher Einbrüche, denen im vergangenen Winter zahlreiche Handwerkerfahrzeuge im Südosten der Hansestadt zum Opfer fielen. „Wir fahren doch mit richtigen Kapitalbomben durch die Gegend“, sagt Hegemann.

Und tatsächlich karren vor allem Sanitärbetriebe und das Elektrohandwerk Ausrüstungsgegenstände von gut und gerne 10.000 Euro und mehr durch die Landschaft – weshalb sie bei Gaunern auch ganz oben auf der Liste stehen.

Die Chance, den Tätern, nun ja, das Handwerk zu legen, ist minimal: Die Aufklärungsquote bei Autoaufbruch dümpelt seit Jahren an der 10-Prozent-Marke herum, wie Daten des Bundeskriminalamtes zeigen. „Wir beobachten bei Handwerksfahrzeugen und Anhängern eine deutliche Zunahme an Diebstählen“, bestätigt Marco Latten, Verkaufschef bei der Gewerbeversicherungsplattform Thinksurance, einen beunruhigenden Trend, der selbstverständlich nicht nur für das eingangs zitierte Hamburg gilt.

Betriebe können sich immerhin davor schützen, dass ihr Werkzeug oder auch wertvolle Bauteile für ihre Kunden aus dem eigenen Kastenwagen entwendet werden – zum einen durch Vorsichtsmaßnahmen oder – wenn das nicht funktioniert hat oder nur mittelmäßig beherzigt wurde – mit einer gewerblichen Autoinhaltsversicherung, auch Werkverkehrsversicherung genannt.

Grafik vergrößern

Quelle: Allianz Esa GmbH, Illus: macrovector / Freepik

Und die Police geht dabei noch über die Abdeckung von Schäden durch Einbruchdiebstahl hinaus. So ist das mobile Inventar auch dann versichert, wenn das komplette Fahrzeug unfreiwillig den Besitzer wechselt, Güter nach einem Unfall beschädigt werden, Naturereignisse, Brände oder Explosionen auftreten, Raub und räuberische Erpressung geschehen – oder einfach nur etwas schiefgeht beim Be- und Entladen.

Im Regelfall gehe es allerdings um den Aufbruch von Kraftfahrzeugen, skizziert Christiane Hauke das Schadenbild in der betrieblichen Autoinhaltsversicherung der VHV Versicherung. „Vom Schadenfall betroffen ist in erster Linie das Eigentum der Firma, insbesondere Werkzeuge“, fügt die Leiterin Sach-Firmen Vertrag bei der VHV hinzu. Im Eigentum des Versicherungsnehmers stehende Vorräte seien hingegen weniger betroffen. „Ausnahmen sind teure Rohstoffe wie zum Beispiel Dachrinnen aus Kupfer“, weiß Hauke.

Kasko-Schutz stößt an Grenzen

„Bei uns werden die Schadenfälle Diebstahl und Transportmittelunfall beobachtet“, berichtet Jürgen Segerath, Abteilungsleiter Sach beim Maklerpool Wifo. Und auch bei der Ergo in Düsseldorf heißt es, dass es sich „in der Hauptsache um Einbruch -/ Diebstahlschäden handelt bei über Nacht abgestellten Fahrzeugen oder Diebstahl des gesamten Fahrzeugs“, wie eine Konzernsprecherin erklärt. Weitaus seltener sei bei Ergo dagegen eine Notbremsung schuld daran, dass transportierte Güter und Werkzeuge beschädigt würden.

Sind viele Handwerker schlichtweg unvorsichtig? Zumal schon der Fahrstil der Zunft keinen sonderlich guten Ruf genießt. Nein, findet Marco Latten von Thinksurance und regt an, sich einmal in den Handwerksalltag zu versetzen: „Dass Firmenfahrzeuge täglich nach Ende der Tätigkeit komplett entladen und am nächsten Morgen wieder beladen werden, ist utopisch.“

Umso wichtiger sei ein voller Schutz, denn der Fahrzeuginhalt sei existenziell, betont Latten. Zum Leistungsumfang einer guten Autoinhaltsversicherung gehört demnach die Absicherung der im Fahrzeug oder Anhänger gelagerten und transportierten Güter gegen Schäden, inklusive Diebstahl – gemeint sind hier laut dem Gewerbe-Experten sowohl Arbeitsmaterialien, Werkzeuge und Ersatzteile als auch Verkaufs- und Reparaturware oder eingekaufte Rohstoffe und Zubehörteile, wie etwa Badarmaturen oder Heizkessel.

autorAutor
Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort