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  • Von Redaktion
  • 26.03.2015 um 16:25
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Der Finanzvermittler BWF-Stiftung hat seinen Kunden ohne Erlaubnis der Finanzaufsicht Bafin undurchsichtige Gold-Geschäfte angeboten. Daraufhin untersagte die Behörde dem Unternehmen den Geschäftsbetrieb. Vermittlern der BWF-Stiftung könnte nun der VSH-Schutz verloren gehen.

Laut der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Michaelis sammeln Verbraucheranwälte bereits Schadenersatzklagen gegen Vermittler des Bunds Deutscher Treuhandstiftungen (BWF-Stiftung) ein. Ob die Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung (VSH) der Vermittler einspringt, ist indes unklar, denn diese decke lediglich die Gold-Beratung und Vermittlung ab, berichtet der Versicherungsbote. Die Bafin werfe der BWF-Stiftung jedoch verbotenes Einlagengeschäft vor, was wiederum nicht Teil der VSH sei.

Verbrauchermedien wie die Stiftung Warentest, hatten schon länger vor den Angeboten der BWF-Stiftung gewarnt, denn diese versprach ihren Kunden nach einer festgelegten Laufzeit einen garantierten Rückkaufpreis für die Edelmetalle. Das sei jedoch unseriös, berichtet der Versicherungsbote weiter. Zudem soll der Verkaufspreis für das Gold übertrieben hoch gewesen sein. Auch wer hinter der sogenannten Stiftung steht, sowie Satzung und Treuhandverträge sollen auch auf Nachfrage im Dunkeln geblieben sein.

Der Rat der Kanzlei Michaelis lautet deshalb: Die BWF-Vermittler sollten sich juristischen Rat holen.

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