Ein Fuhrpark bestehend aus schwarzen Audis: Bei der Wahl einer Flottenpolice gilt, genau zu prüfen, zu vergleichen und den Tarif für die individuellen Bedürfnisse zu finden. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 17.11.2016 um 10:22
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Ob Sattelschlepper, Busse, Transporter oder Pkw – Fahrzeugflotten sind je nach Branche sehr unterschiedlich, für die Unternehmen aber oft unentbehrlich. Der richtigen Absicherung der Fahrzeuge kommt daher eine hohe Bedeutung zu.

Auch neue Fahrzeuge, die im Laufe der Zeit hinzukommen, sind automatisch mitversichert. „Ein Großteil der Ersparnis bei der Flottenversicherung können Kunden im Bereich der Verringerung der Verwaltungskosten erzielen“, sagt Matthias Küchemann, Leiter Kraftfahrt Geschäftsfeld Industrie bei HDI Global.

Die Prämie für die Flottenpolice richtet sich unter anderem nach Fahrzeugzahl und -typ, Art der Nutzung, Branche, schadenfreie Jahre, gefahrene Kilometer und Abstellort. Dabei ist es für Makler Frank Schirmer, der sich auf Verkehrshaftungs- und Transportversicherungen spezialisiert hat, ein Qualitätsmerkmal für einen Flottenvertrag, wenn „weiche Tarifmerkmale wie zum Beispiel Jahresfahrleistung, Alter der Fahrer und überwiegender Abstellort nachts“ weggelassen werden.

Gap-Deckung ist ein Muss

Darüber hinaus gibt es noch weitere Merkmale, die ein guter Flottenvertrag erfüllen sollte, findet Kristin Russow, Spezialistin im Bereich Mobility Services des Versicherungsmaklers Schunck: „Für alle geleasten und finanzierten Fahrzeuge sollte zwingend eine Gap-Deckung abgeschlossen werden.“ Was ist das? Die Gap-Deckung schließt Finanzierungslücken und gleicht die Differenz zwischen dem Betrag, den die Versicherung zahlt, und noch offenstehenden Leasing-Raten aus.

Für Nutzfahrzeug-Flotten empfiehlt die Expertin, darüber hinaus spezielle Deckungen wie Brems-, Betriebs- und Bruchschäden einzuschließen. Betriebsschäden sind zum Beispiel welche, die nicht auf einem Unfall beruhen. Ein klassisches Beispiel ist hier, wenn die Ladung verrutscht und dadurch Schäden anrichtet.

Erst das Schlagloch, dann der Bruchschaden

Ein Bruchschaden liegt etwa vor, wenn Achsen oder Radaufhängungen brechen, weil ein Wagen durch ein tiefes Schlagloch fährt. Auch die Entschädigungsgrenzen für Abschlepp- und Bergungskosten sollten nicht zu niedrig sein, meint die Expertin.

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