Ein selbst fahrendes Auto. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 06.04.2016 um 09:40
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:35 Min

Fahrzeuge, die immer mehr alleine können, sind auf dem Vormarsch. Alle großen Hersteller setzen auf hochautomatisierte Autos. Das wirkt sich auch auf den Versicherungsschutz aus. Welche Änderungen zu erwarten sind.

Rechtsanwalt Stefan Segger beschäftigt sich als Berater der Versicherungswirtschaft schon länger mit der Frage, welche Auswirkungen es haben wird, wenn der Fahrer immer mehr Funktionen seinem Fahrzeug überlässt. Wer haftet dann im Fall der Fälle?

Derzeit ist es so, dass ein bei einem Unfall Geschädigter sogar dreifach abgesichert sei. Er kann seine Ansprüche nicht nur gegenüber Fahrer und Halter geltend machen, sondern auch gegenüber der Haftpflichtversicherung des Halters. Selbst wenn es keinen Fahrer mehr gäbe, der zur Rechenschaft gezogen werden könne, blieben noch der Halter und die Versicherungsgesellschaft als Haftungsgegner. Anders als befürchtet bleibt die Gefährdungshaftung bestehen. „Doch eine Haftungslücke gibt es beim autonomen Fahren  nicht“, wie Segger im Interview mit elektroninet.de deutlich macht.

Selbst wenn der Halter sich weigern würde, für einen Unfall zu haften, den er nicht selbst, sondern ein Autopilot verursacht hat, ist für Segger die Rechtslage eindeutig. Von der Gefährdungshaftung könne er sich nicht befreien. Doch ein weiterer neuer Aspekt käme so eventuell zum Tragen: Die Versicherung könne einen Regressanspruch gegen den Hersteller des Fahrzeugs herleiten. Segger geht deshalb davon aus, dass es künftig spezielle Produkthaftpflichtversicherungen für solche Fahrzeuge geben wird. Hersteller, Zulieferer und Versicherungswirtschaft seien daher gefragt, Lösungen dafür zu entwickeln.

Doch das ist noch nicht alles. Gleichzeitig müsse die Haftpflichtversicherung für den Halter so erweitert werden, dass das automatisierte Fahren komplett mit abgesichert ist. Dem Halter dürften dabei jedoch keine Nachteile etwa beim Schadensfreiheitsrabatt entstehen. Auf jeden Fall wird es aufwendig, in jedem einzelnen Fall die Schuldfrage zu ermitteln. Und für die Versicherungsgesellschaften durchaus teuer, da sie mit steigenden Gutachterkosten rechnen müssen.

Autonomes Fahren zu versichern sei eine komplexe Angelegenheit. Doch die Gesellschaften sind in der Lage, Risiken zu tragen, die aus der neuen Technik resultieren. Doch selbst wenn langfristig mit weniger Schäden zu rechnen sei, einfach, weil  Auto fahren in Zukunft sicherer wird, sieht Rechtsanwalt Segger wegen der  vielen teuren Technik in diesen Fahrzeugen keine Chance für langfristig sinkende Versicherungsbeiträge: „Wenn ein solches Fahrzeug beschädigt wird,  sind die Reparaturkosten deutlich höher als bei konventionellen Autos. Daher ist jetzt nicht unbedingt mit einem Prämiensturz zu rechnen.“

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
„Honorarberatung ist hochflexibel“
„Lass mal reden“ mit Honorarkonzept

„Honorarberatung ist hochflexibel“

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“
„Lass mal reden“ mit Ralf Pispers, Personal Business Machine (PBM)

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“

Skip to content