Der ehemalige Bundeskanzler Altkanzler Gerhard Schröder spricht am 20. September 2016 in Berlin während der Festveranstaltung zur Verleihung des Ludwig-Erhard-Preises: Der SPD-Politiker ist heute als Mediator in Streitfällen aktiv. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 12.12.2016 um 07:47
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Wer sein Recht vor Gericht einklagen will, muss sich auf hohe Kosten gefasst machen. Schnell kommen hier ein paar Tausend Euro zusammen. Eine Rechtsschutzversicherung kann den Geldbeutel schonen. Welche Merkmale eine gute Police haben sollte.

Kosten, die die meisten Deutschen nicht richtig einschätzen können – und dass, obwohl fast 50 Prozent von ihnen schon einmal rechtliche Hilfe in Anspruch genommen haben. Das zeigt eine Umfrage des Versicherungsverbands GDV. Danach ordneten 78 Prozent der 1.012 Befragten die anfallenden Kosten viel zu niedrig ein.

Wie hoch diese vor Gericht sind, bemisst sich nach dem Streitwert. Wir haben das mal für einen Beispielfall durchgerechnet, wobei die Werte durchaus höher liegen können, denn: „Es gibt die Tendenz zu immer höheren Gegenstandswerten, nach denen Rechtsanwälte und Gerichte ihre Kosten berechnen“, sagt Roman Oberhauser vom Produktmanagement des Rechtsschutzversicherers Deurag.


Außerdem machten die Kosten für Sachverständigengutachten, die in immer mehr Verfahren erstellt werden müssten, Rechtsstreits teurer. „Auch wenn ein Verfahren über mehrere Instanzen geführt werden muss, hat das natürlich massiven Einfluss auf die Gesamtkosten“, sagt Oberhauser.

Eine Rechtsschutzversicherung bekommt man dagegen schon für rund 160 Euro pro Jahr, wenn man die Bereiche Privat, Beruf und Verkehr kombiniert. Einen reinen Verkehrsrechtsschutz gibt es ab 54 Euro. „Der Zugang zum Recht sollte immer gesichert sein“, sagt Sabine Waldenmaier, Leiterin der Abteilung Marketing und Produkte bei der DMB Rechtsschutz. „Kunden sollten lieber eine Selbstbeteiligung vereinbaren, als auf Rechtsschutz zu verzichten“, schlägt die Expertin vor.

Abschmelzende Selbstbehaltvariante

Bei der DMB Rechtsschutz gibt es etwa die Stufen 0, 150 oder 300 Euro Selbstbehalt. Bei der Deurag gibt es auch eine abschmelzende Variante, die bei 300 Euro beginnt und sich auf 150 Euro reduziert, wenn der Kunde den Anwalt wählt, den der Versicherer vorschlägt. „Das Recht zur freien Anwaltswahl bleibt dabei ausdrücklich bestehen“, sagt Oberhauser.

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