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Kürzungen bei Lebensversicherungen Kunden dürfen im Ungewissen gelassen werden

Beratungsgespräch.
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In diesem Sinne sei auch eine irreführende Beratung schädlich. Etwa wenn der Berater nicht nur sagt, dass „das die garantierte Ablaufleistung ist“, sondern hinzufügt: „Diese ist Ihnen auf jeden Fall sicher.“ Zwar hat die Deutsche Aktuarvereinigung bereits ein Hinweispapier erstellt, wie bei betroffenen Versicherungen Rückkaufswerte befristet auf je ein Jahr gekürzt werden können. Ziel des Ganzen: Die Kündigung durch den Kunden mindestens ebenso unattraktiv werden lassen, wie die Fortsetzung der Versicherung.
Seit Jahren stellen Kunden privater Rentenversicherungen fest, dass sie bis zur Hälfte weniger bekommen als ihnen zu Beginn der Vertragslaufzeit in Aussicht gestellt worden ist. Verantwortlich machen lässt sich dafür allenfalls die Entwicklung an den Kapitalmärkten. Doch angreifbar ist eine Beratung dann, wenn sie weder anleger- noch objektgerecht durchgeführt wurde. Das heißt, die Kundenbedürfnisse müssen nachweislich ebenso erforscht werden, wie das Kapitalanlage-Produkt oder das Investment-Projekt.