Viele Selbstständige sorgen mit einer Investition in Aktien auch für ihr Alter vor. Dieses Geld soll bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld künftig besser geschützt werden. © picture alliance/ dpa/ Frank Rumpenhorst
  • Von Manila Klafack
  • 02.10.2020 um 13:01
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Viele Selbstständige sorgen mit Aktien und Tagesgeld für ihren Ruhestand vor. Wenn sie Arbeitslosengeld II beantragten, war dieses Vermögen oft nicht ausreichend geschützt. Das Bundesarbeitsministerium hat einem Medienbericht zufolge hier nun eine neue Regelung geschaffen.

Das für die Altersvorsorge aufgebaute Vermögen von Selbstständigen soll bei dem Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) besser geschützt werden. Das berichtet der „Spiegel“ und beruft sich dabei auf Aussagen des Bundesarbeitsministeriums. Konkret sollen Selbstständige jedes Jahr weitere 8.000 Euro an Vermögen in Aktien und Festgeld anlegen können, ohne dass es bei der Vermögensprüfung für das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

Damit sollen diejenigen abgesichert werden, deren Einkommen aufgrund der Pandemie zurückgegangen ist. Selbstständige würden mit dieser neuen Regelung bei ihrer Altersvorsorge den Angestellten gleichgestellt, heißt es.

Zudem sei das Schonvermögen auf 60.000 Euro für den Antragsteller und 30.000 Euro für jedes weitere Mitglied im Haushalt angehoben worden. Die Vorsorge mit beispielsweise Aktien für das Alter werde dabei nicht angerechnet. Bisher habe das nur für Produkte gegolten, die vor dem Ruhestand nicht angetastet werden könnten. Aktienanlagen waren damit davon ausgenommen. Gerade darüber hätten jedoch viele Selbstständige vorgesorgt.  

 

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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