Ein Schreiner arbeitet an einem Holzfenster in seiner Schreinerwerkstatt. © picture alliance / Sven Simon | Frank Hoemann
  • Von Karen Schmidt
  • 11.09.2020 um 11:16
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Unternehmer müssen ihre Interessen gelegentlich auch vor Gericht durchsetzen. Wer nicht auf den mitunter hohen Anwaltskosten sitzen bleiben möchte, kommt um eine Firmenrechtsschutzversicherung nicht herum.

Hat sich ein Unternehmer für die passenden Module entschieden, geht es als Nächstes an die Wahl einer geeigneten Versicherungssumme. „Beim Firmenrechtsschutz bieten wir unseren Kunden eine unbegrenzte Versicherungssumme. Beim Strafrechtsschutz empfehlen wir eine Versicherungssumme von mindestens 500.000 Euro“, sagt Roland-Rechtsschutz-Expertin Woithe. Dem stimmt auch Wenhart zu: „Generell ist eine unbegrenzte Versicherungssumme empfehlenswert, da Rechtsstreitigkeiten schnell sehr teuer werden können. Aus unserer Sicht sollte die Mindestsumme nicht unter 500.000 Euro reichen.“

Mögliche Fallstricke beim Abschluss können sich aber auch an anderer Stelle ergeben, weiß der Finanzchef24-Mann. „An erster Stelle seien hier die langen Karenz- und Wartezeiten genannt. Ein frisch unterzeichneter Vertrag muss häufig drei bis sechs Monate ‚ruhen‘, bevor überhaupt Ansprüche geltend gemacht werden können. Nicht selten ‚lauert‘ das eigentliche Rechtsproblem aber längst am Horizont, nur dann ist es oftmals schon zu spät für den Vertragsabschluss.“

Deckungszusage einholen

Der „wahrscheinlich wichtigste“ Rat für rechtsschutzversicherte Unternehmer sei es aber, sich bei einer anbahnenden Streitigkeit gleich zu Beginn die Deckungszusage seines Versicherers einzuholen, meint Wenhart. „So kann man für Gewissheit sorgen, ob die Versicherung im konkreten Fall die Leistung übernimmt.“ An zweiter Stelle seien Streitigkeiten zu prüfen, die im direkten Vertragsverhältnis aus Lieferungen und Leistungen entstünden. Diese seien in keinem Firmenrechtsschutzvertrag Standard, aber immer ein Risiko eines jeden Unternehmens, erklärt der Experte. „Nur sehr wenige Versicherer versichern den Firmenvertragsrechtsschutz.“

Ähnlich verhalte es sich mit sogenannten Media­tionsverfahren, wodurch sich viele Gerichtsverfahren vermeiden ließen. Die Kosten für Mediationsverfahren seien allerdings nicht in allen Produkten der Versicherer standardmäßig enthalten. Wenhart: „Hier sollte man bei Abschluss genauer nachfragen.“

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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