Landgericht in Verden: Urteil zu PKV-Beiträgen gefällt © picture alliance/dpa | Mohssen Assanimoghaddam
  • Von Andreas Harms
  • 28.07.2022 um 10:46
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Der Versicherer SDK Süddeutsche Krankenversicherung hat vor dem Landgericht Verden eine Niederlage kassiert. Er soll nun laut Urteil zu Unrecht erhöhte PKV-Beiträge zurückzahlen. Er hatte die Maßnahmen einst nicht ausreichend begründet.

Das Landgericht Verden (Niedersachsen) hat die SDK Süddeutsche Krankenversicherung verurteilt. Der Versicherer soll zu Unrecht erhöhte Beiträge für eine private Krankenversicherung (PKV) zurückzahlen, heißt es. Das Urteil stammt vom 25. Juli 2022 (Aktenzeichen: 8 O 315/21), ist noch nicht rechtskräftig und auch noch nicht veröffentlicht. Erstritten hat es die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann aus Esslingen.

Deren Mandant unterhält bei der SDK eine private Kranken- und Pflegeversicherung, für die der Versicherer mehrmals die Beiträge erhöhte. Er teilte das jeweils schriftlich ein bis zwei Monate davor mit.

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Knackpunkt war aber, dass die Schreiben nicht dem Paragraf 203 Absatz 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) entsprachen. Darin heißt es wörtlich:

Die Neufestsetzung der Prämie und die Änderungen nach den Absätzen 2 und 3 werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.

Demnach muss der Versicherer also ausführlich begründen, warum er den Beitrag erhöht. Was hier wohl nicht der Fall war, wie das Landgericht feststellte. Der Versicherte konnte angeblich den Schreiben nicht entnehmen, ob und wie weit der maßgebliche Schwellenwert überschritten wurde. Auf den hatte sich die SDK nämlich wohl nicht bezogen.

Die Schwellenwerte bilden aber die Grundlage dafür, dass ein privater Krankenversicherer den Beitrag erhöhen darf: Entweder steigen die Leistungsausgaben gegenüber der Kalkulation um mehr als 10 Prozent (zumindest ist das die gesetzliche Schwelle). Oder die Sterblichkeit sinkt um mehr als 5 Prozent gegenüber der zugrunde gelegten Statistik. Ein Hinweis darauf sollte in den Schreiben zu finden sein.

Laut Urteil muss der Versicherer nun die zu viel gezahlten Beitragsaufschläge erstatten. Hinzu kommen die finanziellen Vorteile, die er aus den erhöhten Beiträgen gezogen hat.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

kommentare
nils.boettcher@definet.de
Vor 2 Jahren

Es ist doch immer wieder interessant, wie sensationheischend solche Artikel geschrieben werden.
Wo bitte ist die entscheidende Information, wie viele Beitragserhöhungen moniert wurden und um welche Jahre es sich handelt? Wie hoch ist der monatliche Mehrbeitrag der gerichtlich angefochten wurde?
Einfach nur zu schreiben, dass es ein solches Urteil gibt, lockt keinen mehr hinterm Ofen hervor, da hier Detailwissen gefragt ist und der Autor hier scheinbar wenig hat oder absichtlich zurückhält, um den medienwirksamen Erfolg seines Artikels nicht zu gefährden.
Das ist kein guter Journalismus, da er nicht zielführend eingesetzt wird.

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nils.boettcher@definet.de
Vor 2 Jahren

Es ist doch immer wieder interessant, wie sensationheischend solche Artikel geschrieben werden.
Wo bitte ist die entscheidende Information, wie viele Beitragserhöhungen moniert wurden und um welche Jahre es sich handelt? Wie hoch ist der monatliche Mehrbeitrag der gerichtlich angefochten wurde?
Einfach nur zu schreiben, dass es ein solches Urteil gibt, lockt keinen mehr hinterm Ofen hervor, da hier Detailwissen gefragt ist und der Autor hier scheinbar wenig hat oder absichtlich zurückhält, um den medienwirksamen Erfolg seines Artikels nicht zu gefährden.
Das ist kein guter Journalismus, da er nicht zielführend eingesetzt wird.

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