Bei längerer Krankheit drohen den Betroffenen Gehaltseinbußen. © Prostooleh/Freepik
  • Von Lorenz Klein
  • 16.05.2023 um 14:36
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Für Selbstständige, Freiberufler und privat Krankenversicherte ist eine Krankentagegeldversicherung unverzichtbar. Und auch gesetzlich Versicherte geht das Thema an: Wer länger als sechs Wochen nicht mehr arbeiten kann, bekommt ein Krankengeld von seiner Krankenkasse – muss damit aber Gehaltseinbußen hinnehmen.

Der Versicherer Hanse-Merkur bietet beispielsweise in seinem Tarif „Verdienstausfall Premium“ vier Stufen für das Krankentagegeld an: 5, 10, 15 oder 20 Euro pro Tag. Welcher Tagessatz der geeignete ist, bemisst sich grundsätzlich am Nettoeinkommen. Bis zirka 650 Euro netto erhalten Kunden danach bis zu 5 Euro Krankentagegeld. Bis etwa 1.300 Euro liegt der Betrag bei bis zu 10 Euro. Bei einem Nettogehalt von bis zu 2.600 Euro, ist ein Krankentagegeld von täglich bis zu 20 Euro vorgesehen.

Die Höhe des Beitrags hängt laut Hanse-Merkur wesentlich von der Höhe des Krankentagegelds sowie des Alters ab. „Je niedriger das Tagegeld und je jünger Sie sind, desto geringer sind Ihre monatlichen Beiträge“, teilt der Hamburger Versicherer auf seiner Website mit. Somit sei ein Krankentagegeldschutz schon ab 3,50 Euro monatlichem Beitrag möglich.

Diverse Haken

Das klingt alles einfach und nachvollziehbar. Julia Rieder, Versicherungsexpertin von „Finanztip“, weist allerdings darauf hin, dass eine private Krankentagegeldversicherung einen Antragsteller aufgrund von Vorerkrankungen durchaus auch ablehnen könne. Ein weiterer Haken sei, dass in den Verträgen in der Regel Folgendes stehe: „Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.“ Demzufolge habe man streng genommen nur einen Anspruch auf Krankentagegeld, wenn man gar nicht arbeitet.

Schaue man also bei längerer Krankheit hin und wieder im Betrieb nach dem Rechten, oder beantworte vom Krankenbett aus E-Mails, könne es Probleme mit der Versicherung geben. Makler Hennig kann das bestätigen: „Ein Selbstständiger, der noch in die Firma geht und aufpasst, was seine Mitarbeiter machen, ist eben nicht zu 100 Prozent arbeitsunfähig. Im Zweifel hat dann der Selbstständige in der Leistungsregulierung zehn Seiten Papier ausgefüllt, und es fließt trotzdem keine Leistung – dann ist der Frust natürlich groß.“ Wobei dies eher die selteneren Fälle seien, wie Hennig hinzufügt.

Wenn die BU dazukommt, kann es schwierig werden

Weitaus gravierender sei es, dass für viele Menschen der Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht klar sei. Dabei sieht es auf den ersten Blick ganz einfach aus: Wer vorübergehend nicht arbeiten kann, ist arbeitsunfähig, wer es dauerhaft nicht kann, ist berufsunfähig. Doch ein Beispiel aus Hennigs Berateralltag zeigt, dass es abseits aller Theorie eben doch nicht so einfach ist: Einer seiner Kunden leidet seit einigen Monaten an einer Krebserkrankung. Diese führt unstreitig zur Arbeitsunfähigkeit, da er annimmt und hofft, bald genesen zu sein und wieder arbeiten gehen zu können.

Nach einiger Zeit des Bezuges von Krankentagegeld fragt sich der Versicherer berechtigterweise, ob denn eine Rückkehr in die Arbeitswelt überhaupt noch erfolgen kann. Der Arzt meint dann nach einer Begutachtung, es läge nun Berufsunfähigkeit vor, da bei dem Krebspatienten leider keine Besserung mehr zu erwarten sei. Dies führt dann aber auch zur Einstellung des Krankentagegeldes.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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