Ein Aufkleber der auf eine Impfung mit dem Impfstoff Moderna hinweist, klebt im Impfzentrums des Klinikum Stuttgart im Impfpass eines Impflings © picture alliance/dpa | Marijan Murat
  • Von Karen Schmidt
  • 13.05.2021 um 14:54
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In der Corona-Pandemie hat die Bedeutung eines sauber geführten Impfpasses noch einmal mehr an Bedeutung gewonnen. Was kann man aber machen, wenn man das Dokument verloren hat? Hier kommen ein paar Tipps zum Thema.

Der Impfpass listet wichtige Impfungen im Laufe des Lebens eines Menschen auf. Ärzte vermerken dort die Impfung mit Datum, Chargennummer und Erkrankung, gegen die sie schützen soll. Üblicherweise erhält man das Heftchen als Baby, damit dort alle Impfungen, die sich ja gerade in den ersten Lebensjahren häufen, dokumentiert werden können. Der Pass gilt ein Leben lang und ist international gültig.

Das gelbe Heftchen ist also ein wichtiges Dokument, das es sicher aufzubewahren gilt. Trotzdem kann es vorkommen, dass der Impfpass verloren geht. Was kann man dann machen? Das war eine Rechtsfrage des Tages, die die Experten des Rechtsschutzversicherer Ergo jüngst beantwortet haben.

Ist das Dokument verloren gegangen, bekommt man beim Hausarzt oder Arzt, bei dem man sich impfen lässt, einen neuen. Ein Antrag ist hierfür nicht nötig. Das Problem dabei ist nur, dass mit dem alten Impfpass auch die ganze Impfhistorie abhandengekommen ist. „Alle Impfungen müssen Ärzte aber mindestens zehn Jahre dokumentieren. Daher können Sie die erfolgten Impfungen von den jeweiligen Ärzten zumindest für diesen Zeitraum nachtragen lassen“, schreiben die Ergo-Experten. Eine Alternative ist, dass Ihr jetziger Arzt bei Ihrem vormaligen Arzt die Dokumentation aus der Krankenakte anfordert und die Impfungen selbst nachträgt.

Dabei dürfen Ärzte aber nur die Impfungen in den Pass eintragen, von denen sie sicher wissen, dass sie stattgefunden haben. „Geht das nicht, gelten Sie als ungeimpft“, heißt es von den Ergo-Experten weiter. Die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) rate dann dazu, die wichtigsten Impfungen (nochmals) durchführen zu lassen.

Nichts selbst in den Impfpass schreiben!

Was Sie nicht machen dürfen, ist, selbst Sachen in den Impfpass einzutragen, warnt die Ergo. „Dazu sind nur Ärzte oder das Gesundheitsamt berechtigt. Schreiben Sie selbst in das Impfheft oder verändern eine Eintragung, können Sie sich wegen Urkundenfälschung strafbar machen.“ Haben Sie Ihren Impfpass bei einer Impfung vergessen, erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Impfbescheinigung. Diese sollten Sie zu Hause in Ihren Impfausweis legen und beim nächsten Arztbesuch im gelben Heft nachtragen lassen.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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