Das Reinheitsgebot für die Bierbrauer stellt das wohl älteste schriftlich überlieferte Verbraucherschutzgesetz. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 06.04.2016 um 15:05
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Die Bayerische sieht sich mit dem „Reinheitsgebot“ nicht nur in historischer, sondern auch in sehr moderner Verantwortung.

Die jüngste Zeit: Zwischen Staatsregulierung und Selbstverpflichtung

Nach der Gleichschaltung des Verbraucherschutzes in der Zeit des Nationalsozialismus griffen nach Kriegsende diverse Vereine, Verbände, Kirchen und Sozialorganisationen in der jungen Bundesrepublik das Prinzip selbstbestimmter Verantwortung für die Regulierung von Angebot und Nachfrage wieder auf. Ein Prozess der dringend nötig war, denn mit dem Wirtschaftswunder der 50er und 60er Jahre überschwemmten unzählige neue Produkte und Dienstleistungen einen wachsenden Markt.

Für die Menschen besserten sich die Lebensbedingungen rapide. Exotische Nahrungs- und Genussmittel, elektrische Haushaltsgeräte, Fernseher, Urlaubsreisen in nahe und bald auch ferne Länder, das erste eigene Auto – alles kräftig beworben durch eine explodierende Medienlandschaft. Die Dynamik der Entwicklung brachte nicht selten auch Fehlentwicklung und erforderte immer wieder Nachdenken, Überprüfung und Korrekturen.

Prägte 1961 als Erster staatliche Verbraucherrechte: US-Präsident John F. Kennedy. Foto: Cecil Stoughton, White House

Wichtige Impulse kamen aus den USA, wo John F. Kennedy 1962 vor dem Kongress zum ersten Mal in der Geschichte tatsächliche Rechte für Verbraucher formulierte – unter anderem das Recht auf sichere Produkte und politische Interessenvertretung. In Deutschland markierte ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart von 1961 einen Meilenstein, indem es fortan unabhängige Warentests erlaubte. Die richterliche Entscheidung hatte weitreichende Folgen: 1964 wurde die „Stiftung Warentest“ gegründet.

„Das Reinheitsgebot ist und bleibt unser Leitmotiv“: Martin Gräfer von der Bayerischen fordert Verbraucherschutz als Selbstverpflichtung auch in der Assekuranz. Foto: Die Bayerische

Im modernen Leben unserer Tage ist Verbraucherschutz ein routinierter, für die Menschen selbstverständlicher Vorgang. Während die staatliche Regulierung dabei zuweilen auch zu possenhaften Varianten führt – man denke an die „Gurkenverordnungen“ der Europäischen Kommission – , so ist die Selbstverpflichtung von Unternehmen zu Industrienormen, Verbandsregularien und eigenen Qualitätsrichtlinien ein wichtiger Teil der ökonomischen Kultur geworden.

Dass sich nun mit der Bayerischen auch ein Versicherer zu Transparenz, Qualität und stetiger interner Prüfung bekennt und dabei auch verbal die Brücke zum historischen Vorbild, dem „Reinheitsgebot“, schlägt, ist für Martin Gräfer nur konsequent: „Wir konzentrieren uns auf das, was wir richtig gut können: Vorsorge und Versicherung. Das Reinheitsgebot ist und bleibt unser Leitmotiv.“

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