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  • Von Redaktion
  • 16.04.2013 um 10:50
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Sie fragen, Pfefferminzia besorgt die Antwort! Dieses Mal geht’s um den Sachkundenachweis. Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen, ist unser Experte.

Unser Leser fragte: Ich habe ein Hochschulstudium an der TH Wismar auf dem Gebiet “Technologie der Bauproduktion“ erfolgreich absolviert. Dieses Studium umfasste sehr intensiv mathematische, physikalische und insbesondere wirtschaftliche Bereiche. Gemäß Paragraf 4 FinVermV „Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen” habe ich gelesen, dass eine Prüfung, die ein mathematisches, wirtschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie erfolgreich abschließt, als Sachkundenachweis anerkannt wird. Zählt mein Studium als eines der oben genannten Studiengänge?

Frank Rottenbacher: In diesem Falle muss die Erlaubnisbehörde eine individuelle Entscheidung treffen. Es war dem Verordnungsgeber natürlich nicht möglich, alle in Deutschland geprüften Studiengänge aufzulisten. Es liegt auf der Hand, dass diese Studiengänge keine Inhalte in Bezug auf die Finanzanlagenvermittlung aufweisen. Somit liegt ein Entscheidungsspielraum vor, der laut unseren Informationen aber eng ausgelegt werden soll.

Ähnliches hat der Verordnungsgeber ja auch schon im Hinblick auf die Auslegung der Alte-Hasen-Regelung gefordert. In Ihrem Falle würde ich ein persönliches Gespräch mit Ihrer Aufsichtsbehörde suchen und schauen beziehungsweise darlegen, welche Studieninhalte für Ihre heutige Tätigkeit wichtig und umsetzbar sind.

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