Verkalkuliert: Die Sterbetafeln des Statistischen Bundesamts sind für die deutschen Lebensversicherer zu ungenau. © GDV
  • Von Redaktion
  • 22.04.2015 um 23:08
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Die Lebenserwartung in Deutschland ist wieder einmal gestiegen. Das zeigt die neue Sterbetafel 2010/2012 des Statistischen Bundesamts. Neugeborene Jungs werden danach im Schnitt 77,7 Jahre alt, Mädchen bringen es auf 82,8 Jahre. Welche Folgen diese neuen Zahlen für die Lebensversicherer haben, lesen Sie hier.

Laut der „allgemeinen Sterbetafel 2010/2012“ des Statistischen Bundesamts werden neugeborene Jungen im Schnitt 77,7 Jahre alt, Mädchen 82,8 Jahre. Damit ist die Lebenserwartung innerhalb der vergangenen 25 Jahre um 4 Jahre und 9 Monate für Mädchen und um 6 Jahre für Jungs gestiegen.

Für die Lebensversicherer sind diese Zahlen sehr wichtig. Denn sie garantieren ihren Kunden mitunter eine lebenslange Rente – und müssen die steigende Lebenserwartung daher in ihre Produkte einrechnen.

Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Sterbetafel lässt aber keine Rückschlüsse über die Lebenserwartung der nächsten 25 Jahre zu. Sie ist eine Periodensterbetafel und gibt nur Auskunft darüber, wie viele weitere Lebensjahre Menschen eines bestimmten Alters bei unveränderten Rahmenbedingungen im Schnitt noch vor sich haben.

Das ist für die Versicherer zu ungenau, wie die Lehren aus der Vergangenheit zeigen (siehe Aufmacher-Grafik). Versicherer verlassen sich bei ihren Berechnungen daher auf die Generationensterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Dabei werden die Sterbefälle eines Geburtenjahrgangs über die gesamte Lebenszeit hinweg betrachtet. Damit wird sowas wie eine steigende Lebenserwartung durch den medizinischen Fortschritt mit berücksichtigt.

Außerdem berücksichtigt die DAV, dass sich die Lebenserwartung der Durchschnittsbevölkerung von der Lebenserwartung im Versichertenkollektiv unterscheidet. Dies liegt unter anderem daran, dass sich gesunde Menschen eher für den Abschluss einer Rentenversicherung entscheiden als Menschen, die krank sind.

Auch „Sicherheitspuffer“ müssen die Versicherer einkalkulieren, um das lebenslange Leistungsversprechen unter allen Umständen einhalten zu können. Haben Versicherungen die Entwicklung der Lebenserwartung zu hoch eingeschätzt, entstehen Risikoüberschüsse, die sie an die Versicherten ausschütten. Gesetzlich ist dabei durch die Mindestzuführungsverordnung geregelt, dass mindestens 90  Prozent der Risikoüberschüsse an die Versicherten ausgeschüttet werden müssen.

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