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  • 14.09.2015 um 11:41
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Lebensversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 können auch heute noch widerrufen werden. Das haben mehrere Gerichte bestätigt. Manche Finanzvertriebe machen aus der Rückabwicklung nun ein lohnendes Geschäft – vor allem für sich selbst.

Manche Finanzvertriebe haben ein Geschäftsmodell entwickelt, mit dem Sie an den Mehrerlösen, die durch die Rückabwicklung von Lebensversicherungen entstehen, profitieren können. Einige Vertriebsorganisationen gingen dabei äußert gierig vor, warnt die Rechtsanwaltskanzlei Rupp Zipp Meyer Wank auf dem Portal anwalt.de. Sie verlangten zum Teil bis zu 45 Prozent des Mehrerlöses, den der Kunde durch den Widerruf von der Versicherung erhält, als Provision.

Die Kanzlei liefert ein Zahlenbeispiel gleich mit: Ein seit zehn Jahren laufender Lebensversicherungsvertrag hat einen Rückkaufswert von 18.000 Euro. Die Summe der einbezahlten Beiträge beläuft sich auf 20.000 Euro. Im Fall des Widerrufs muss die Versicherung Beiträge sowie Zinsen und Nutzungen herausgeben, dass könnten hier bis zu 35.000 Euro sein. Wird dieser Betrag von einem Rechtsanwalt erfolgreich durchgesetzt, muss der Kunde dem Vermittler eine Provision in Höhe von 7.650 Euro bezahlen. Zusätzlich verlangt der Vermittler etwa 1.200 Euro vom Rechtsanwalt.

Die Rechtsanwälte warnen Kunden davor, sich auf dieses Geschäft einzulassen. Warnsignale für zweifelhafte Angebote seien folgende:

•    Der Anbieter verlangt eine Erfolgsprovision von 40 Prozent und mehr aus der Differenz zwischen Rückkaufswert und dem nach Widerruf tatsächlich ausbezahlten Betrag.
•    Der Anbieter erklärt, er habe besondere Möglichkeiten, Gerichtsverfahren zu beschleunigen oder Einfluss auf Gerichte zu nehmen und nur seine Anwälte seien auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen spezialisiert.
•    Der Anbieter behauptet, nur er habe Zugang zu Gutachtern, welche die nötigen Berechnungen zur Geltendmachung der Forderungen erstellen könnten.

Kunden sollten vor dem Unterschreiben der Provisionsvereinbarung erst einmal bei der Verbraucherzentrale oder der Rechtsschutzversicherung prüfen lassen, ob der ganze Deal in ihrem Interesse ist, so die Rechtsanwälte weiter.

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