Ein Maurer auf einer Haus-Baustelle: Viele Vermittler verkaufen ihren Kunden inzwischen Immobiliendarlehen. Der VSG-Schutz muss daran angepasst werden. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 03.06.2016 um 12:43
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 04:55 Min

Seit 2007 ist die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) für Versicherungsvermittler Pflicht. Aber immer wieder gibt es Fragen, wann die VSH leistet und wann nicht. In seiner Kolumne wirft Unternehmensberater Peter Schmidt daher einen Blick auf fast zehn Jahre VSH und notwendige Ergänzungen im Versicherungsschutz von Vermittlern.

Lückenloser VSH-Schutz als Wertelement

Als Betreiber des „Marktplatzes für Maklerbestände“ sowie Dienstleister für Bestandsbewertungen und -verkäufe möchte ich eindringlich auf einen weiteren Aspekt für einen lückenlosen  und immer risikogerechten VSH-Schutz hinzuweisen.

Ein in der Historie und Gegenwert immer (!) passender VSH-Schutz gehört zu den wichtigen qualitativen Elementen für eine Bestandsbewertung und damit für den Wert des Bestandes oder der Maklerfirma. In den Versicherungsschutz der VSH auch nur zeitweise nicht eingeschlossene Produkte, die zeitweilig durch den Vermittler mit vertrieben wurden, können sich  zu einem großen Problem entwickeln. Ich denke da an zeitweilige Verkäufe von Edelmetallen, gelegentlicher Vermittlung von Immobilien oder auch an Empfehlungen von Vermittlern an Kunden zu steuerlichen Fragen.

Das Haftungsrisiko für Käufer von Beständen und Maklerfirmen ist auch mit gut ausgearbeiteten Kaufverträgen nicht 100-prozentig ein- und abgrenzbar. Das gilt auch, wenn Käufer besonders sorgsam die Historie eines VSH-Schutzes in Augenschein nehmen und die Prüfergebnisse so dokumentieren.

Kontakt mit VSH-Versicherern aufnehmen

Transparenz und Offenheit zwischen Bestandsverkäufer und -käufer zwischen Kaufleuten ist sicher ein erster Schritt, um diese Problemzone konstruktiv anzugehen. Als nächster Schritt ist aber ein Kontakt mit den VSH-Versicherern, besser noch mit spezialisierten VSH-Experten zur „Heilung“ von VSH-Lücken zu empfehlen, um dieses Problem gegebenenfalls noch zu lösen.

Regelmäßige Überprüfungen des VSH-Schutzes und die entsprechenden Anpassungen entscheiden darüber, ob ein qualifizierter Versicherungsschutz und die fachliche Unterstützung eines Spezialanbieters den Makler in konkreten Haftungsauseinander-setzungen vor persönlichen Vermögensnachteilen bewahren werden oder nicht. Scheuen Sie sich nicht, Rat und Unterstützung bei spezialisierten Fachmaklern für VSH einzuholen oder auch einmal eine zweite Meinung anzufordern.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort