Bei einer Scheidung gibt es viel zu regeln: Von "wer bekommt den Hund" bis zu "was passiert mit dem Maklerbestand". © dpa/picture alliance
  • Von Peter Schmidt
  • 12.06.2017 um 10:30
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 07:05 Min

Wenn sich Makler scheiden lassen wollen, kann das zu ungewollten Komplikationen führen. Denn der Wert der Maklerfirma oder des Maklerbestandes wird dann zum Spielball der Vermögensauseinandersetzung. Was man dagegen prophylaktisch tun kann, weiß Unternehmensberater Peter Schmidt.

Hinweise und Tipps für Makler vor einer möglichen Scheidung

Consulting & Coaching hat für Makler eine spezielle Checkliste erstellt, die zeigt, welche Schritte die betroffenen Makler oder Maklerinnen vor einer Trennung oder Einleitung einer Scheidung beachten sollten. In dieser Checkliste gehen wir vor allem auf unternehmerische und organisatorische Aspekte ein. Dennoch fehlen – durch die Mitarbeit der hier zitierten Rechtsanwältin für Familienrecht an dieser Checkliste – auch juristische Hinweise nicht.

>>> Zum Inhalt der „Checkliste zu Maßnahmen bei Scheidung oder Trennung von Maklern/Maklerinnen“ geht es hier.

Prophylaktisch sei nochmal herausgestellt: Idealerweise lassen sich Unternehmer bereits vor beabsichtigter Eheschließung zu den Gestaltungsmöglichkeiten von Eheverträgen beraten. Dies kann jedoch jederzeit auch noch im Laufe der bereits bestehenden Ehe erfolgen.

Abgestellt auf die aktuelle Lebenssituation der Eheleute kann und sollte eine für die Bedürfnisse beider Ehegatten zugeschnittene notarielle Vereinbarung geschlossen werden, mit individueller Zielrichtung beispielsweise auf die Herausnahme des Unternehmens aus dem Zugewinnausgleich oder Vereinbarung sogenannter modifizierter Zugewinngemeinschaft unter gleichzeitiger Regelung etwaiger Unterhaltsansprüche im Trennungsfall und so weiter.

Eheverträge mögen emotional ein Bremsklotz sein, können aber auch einen unternehmensschützenden Beitrag leisten. Je mehr Details für mögliche Eventualitäten mit dem Ehevertrag geregelt werden, desto besser. Auch nach einer Eheschließung kann ein Ehevertrag zum Schutz von beiden Ehepartner und einem aufgebauten Unternehmen noch geschlossen werden.

Natürlich ist das Thema emotional sensibel, aber gerade wenn man sich vertraut, dann kann man auch darüber sprechen, was passieren soll, wenn die Liebe vergeht, Krankheit oder Tod eintritt. Der Abschluss eines Ehevertrages mit Blick auf die individuelle Lebensplanung ist in „guten Zeiten“ jedenfalls unproblematischer als bereits in einer Krisensituation, in welcher jede Partei auf ihren eigenen Vorteil bedacht ist.

Und dies gilt eben auch für Makler als Unternehmer oder Unternehmerin.

autorAutor
Peter

Peter Schmidt

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort