Werbung
Die Arbeit an einer Kreissäge ist nicht ungefährlich. Allerdings, dumm, wer sich die Finger absichtlich absägt. Denn das ist Versicherungsbetrug ©
  • Von Redaktion
  • 03.11.2014 um 11:27
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:35 Min

Einem Bericht des Spiegels zufolge, gab es in Schleswig-Holstein einen besonders skurrilen Fall von Versicherungsbetrug. Ein Mann hatte sich zwei Finger mit einer Kreissäge abgeschnitten. Das Gericht glaubte seiner Unfall-Begründung nicht.

Ein 50-Jähriger Versicherungsfachmann ist vom Amtsgericht Norderstedt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Mit dem Ziel, Geld von seiner Unfallversicherung zu kassieren, hatte er sich absichtlich mit einer Kreissäge Daumen und Zeigefinger abgesägt (wir berichteten).

Gegenüber der Versicherung behauptete der Angeklagte, er habe seinen Hund vor der laufenden Kreissäge in seinem Hobbykeller retten wollen. Dabei sei er über ihn gestolpert und selbst in die Kreissäge gefallen.

Ein medizinisches Gutachten ergab jedoch, dass es für die Art des Unfalls ungewöhnlich sei, dass andere Teile der Hand nicht verletzt wurden. Auch wunderte sich das Gericht darüber, dass der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt gleich vier Unfallpolicen in Höhe von bis zu 1,4 Millionen Euro besaß. Diese sollen zudem speziell auf Schäden an Fingern zugeschnitten gewesen sein.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content