Nationalspieler Bastian Schweinsteiger und Bundestrainer Joachim Löw. Schweinsteiger kämpft kurz vor EM-Beginn noch mit einer Knieverletzung. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 07.06.2016 um 12:45
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Fifa, DFB, private Absicherung – so versichern sich Fußballprofis und ihre Vereine gegen Ausfälle bei Verletzungen.

Marco Reus fährt krankheitsbedingt nicht zur Europameisterschaft und auch Nationalspieler Mats Hummels und Bastian Schweinsteiger kämpfen aktuell mit Verletzungen. Wenn Fußballprofis ausfallen, ist das nicht nur ärgerlich für den Spieler, seinen Verein oder die Nationalmannschaft – es zieht für alle Beteiligten auch Kosten nach sich: fehlende Leistung für die Mannschaft mit finanziellen Folgen auf der einen, Gehaltsausfall auf der anderen Seite.

Sechs Wochen erhalten Fußballprofis im Krankheitsfall genau wie andere Arbeitnehmer ihren Lohn fortgezahlt. Lediglich Top-Spieler erhielten qua Vertrag möglicherweise ihr Gehalt auch darüber hinaus, erklärt Ulf Baranowsky, Geschäftsführer der Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VDV), gegenüber dem Versichererverband GDV.

Private Vorsorge

Und wenn die Verletzung länger anhält? Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) zahlt bis zu 78 Wochen ein Verletztengeld, maximal 6.400 Euro monatlich – eine relativ geringe Summe verglichen mit den Profigehältern. Fast alle Bundesligaspieler schlössen daher eine separate Krankentagegeld- und teils zusätzlich eine Sporttagegeldversicherung ab, weiß Baranowsky. Auf diese Weise erhielten verletzte Spieler Tagessätze von bis zu 2.000 Euro ausbezahlt. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richte sich nach Alter und Gesundheitszustand des Spielers. Wer häufig verletzt sei, zahle mitunter Risikozuschläge.

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Versichert über DFB und Fifa

Versichert sind Nationalspieler jedoch auch über DFB und Fifa. Die Unfallversicherung des DFB zahle laut Verbandsangaben bei vorübergehenden oder dauerhaften Verletzungen eine Entschädigung an Clubs sowie an die Spieler selbst. Die Fifa springe bei mehr als vierwöchigen Verletzungen ein und erstatte dem entsendenden Verein bis zu 24.000 Euro pro Tag bis zu einer Obergrenze von 8,7 Millionen Euro, erklärte der Weltfußballverband auf Anfrage des GDV.

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