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Norman Wirth. Foto: Afw ©
  • Von Redaktion
  • 13.11.2014 um 15:35
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Beratungsprotokolle lassen zu wünschen übrig, das legen mehrere Studien nahe. Doch das trifft anscheinend auch auf Protokollentwürfe der Verbraucherschützer zu. Der Finanzdienstleisterverband AfW kritisiert den Entwurf als nicht gesetzeskonform.

Das Bundesverbraucherschutzministerium rief – und Verbraucherschützer sowie Wirtschaftsverbände kamen: Am gestrigen Dienstag fand in Berlin ein Symposium zum Thema Beratungsdokumentation statt. Die Veranstaltung drehte sich um Beratungsprotokolle, die sowohl von den Verbraucherschützern als auch von Banken kritisiert werden.

So bemängeln Verbraucherschützer, dass Protokolle oft nicht den genauen Inhalt des Beratungsgesprächs wiedergäben und nur dazu bestimmt seien, die Banken vor späterer Haftung zu schützen. Die Finanzinstitute klagen ihrerseits über den bürokratischen Aufwand. Außerdem fordern sie die Möglichkeit für den Kunden, auf das Protokoll zu verzichten.

Ungleichbehandlung abschaffen

„Die Ungleichbehandlung in der Beratungsdokumentation bei Finanzinstrumenten und bei Kapitalanlageversicherungen muss beseitigt werden“, erklärt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Fondsverbandes BVI. Schließlich habe der Kunde bei einer Versicherung die Möglichkeit, auf das Beratungsprotokoll zu verzichten, bei einem Wertpapier aber nicht. Das mache eine Wertpapier-Beratung aufwändiger, was wiederum zu Verzerrungen auf dem Markt führe.

Außerdem stellte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf der Veranstaltung den Entwurf eines Beratungsprotokolls in der Wertpapierberatung vor. „Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht“, kommentiert Norman Wirth, Rechtsanwalt und geschäftsführender Vorstand des Finanzdienstleisterverbands AfW das Papier. Die Vorlage der Verbraucherschützer sei nicht an der aktuellen, verbraucherschützenden Gesetzeslage orientiert. Außerdem kritisiert Wirth den Sprachstil des Entwurfs sowie die Tatsache, dass der Kunde zwar an mehreren Stellen nach dem Anlageziel, aber nicht nach seiner Risikobereitschaft gefragt wird.

„Es ist ein Schritt zurück“

„Zur Abfrage der Risikobereitschaft wäre eine Orientierung an dem sogenannten WpHG-Fragebogen, der in der Bankenbranche Standard ist, sicherlich sinnvoll gewesen“, schreibt Wirth. Er frage sich aber, ob dieser überhaupt beim vzbv bekannt sei.

Ein weiterer Mangel: Die Möglichkeit des Kunden, auf bestimmte Angaben zu verzichten, ist nicht vorgesehen. Das komme einer Entmündigung des Kunden gleich, meint Wirth. Damit übergingen die Verbraucherschützer die Bestimmungen der Finanzanlagenvermittlerverordnung. Danach muss der Kunde in einem solchen – gesetzlich vorgesehenen – Fall explizit nochmals über daraus entstehende Risiken hingewiesen werden.

„Es ist ein Schritt zurück“, fasst Wirth seinen Eindruck vom Verbraucherschützer-Vorschlag zusammen. „Soll das WpHG und die gerade erst beschlossene Finanzanlagenvermittlerverordnung wieder geändert werden? Diese wurde genau auch wegen des Verbraucherschutzes eingeführt. Wir hätten uns jahrelange Diskussionen im Gesetzgebungsverfahren sparen können, wenn wir auf diesem simplen Level, was der vzbv jetzt hier eröffnet, unterwegs sein wollen“. Anschließend bietet Wirth im Namen seines Verbands den Verbraucherschützern sein fachliches Know-how an.

Geeignetheitsbericht statt Beratungsprotokoll

Unterdessen stellt Richter den Sinn des Beratungsprotokolls grundsätzlich infrage. Es wäre besser, das Beratungsprotokoll durch den neuen Geeignetheitsbericht zu ersetzen, der durch Mifid II bald europaweit zur Pflichtdokumentation in der Wertpapierberatung wird, sagt der BVI-Hauptgeschäftsführer.

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