Markus Kurth, rentenpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, hält die Organisation der betrieblichen Altersversorgung über Tarifverträge für gescheitert. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 08.05.2019 um 10:29
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:05 Min

Eine Einigung von Arbeitgebern und Gewerkschaften beim Sozialpartnermodell lässt weiter auf sich warten – und die Grünen verlieren allmählich die Geduld. Die Partei hat nun einen alternativen Vorschlag gemacht, um die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland zu stärken: Arbeitgeber sollen stattdessen dazu verpflichtet werden, ihren Beschäftigten eine Betriebsrente anzubieten.

Das Sozialpartnermodell sei nach inzwischen fast eineinhalb Jahren „nicht mehr als eine vage Hoffnung der Bundesregierung“, sagte Markus Kurth, rentenpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, laut dem Handelsblatt. Er sehe keinerlei Anzeichen, dass sich das Modell „materialisiert“, so Kurth. Alternativ sprechen sich die Grünen nun dafür aus, dass Arbeitgebern vorgeschrieben wird, dass sie ihren Beschäftigten eine Betriebsrente anbieten müssen, heißt es in dem Bericht.

Mehr zum ThemaMehr zum Thema
bAV-Anbieter in den Startlöchern

So steht es um das Sozialpartnermodell

„Untersagte Garantien sind ein Knackpunkt“

Arbeitgeber fremdeln noch mit Sozialpartnermodell

bAV-Experte von Löbbecke im Interview

„Für den Vertrieb ist das eine Steilvorlage“

Die Partei sieht sich von einer Antwort des Arbeitsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion bestätigt, wonach das Sozialpartnermodell bislang noch in keinem Tarifvertrag umgesetzt worden sei, wie das Handelsblatt berichtet. Bislang würden lediglich „meist informelle Gespräche über die weitere Entwicklung der tariflich basierten betrieblichen Altersversorgung geführt“, zitiert die Zeitung aus der Antwort.

Weiter wird berichtet, dass der Grünen-Bundestagsfraktion ein öffentlich verwalteter Fonds als Anlagemöglichkeit vorschwebe, über den Unternehmen ihre Betriebsrente organisieren könnten. Hintergrund: Das 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz erlaubt Arbeitgebern und Gewerkschaften, dass sie im Zuge von Tarifverhandlungen Pensionsfonds oder andere Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gründen.

Bereits heute hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch gegen seinen Arbeitgeber, einen Teil seines Brutto-Einkommes für den Aufbau einer betriebliche Altersversorgung zu verwenden – in Form der sogenannten Entgeltumwandlung. Der Staat fördert dies, indem auf den umgewandelten Anteil des Entgelts keine Einkommensteuer und keine Sozialabgaben erhoben werden. Erst die spätere Rentenzahlung ist einkommensteuerpflichtig und unterliegt zudem der Pflicht, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten.

autorAutor
Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort