Biometrie-Experte Philip Wenzel. © privat
  • Von Redaktion
  • 19.08.2021 um 16:50
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In der Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich zuletzt der Trend abgezeichnet, Klauseln in die Verträge einzubauen, die einen vereinfachten Zugang zur Leistung versprechen – darunter etwa Infektions-, Dienstunfähigkeits- und Arbeitsunfähigkeitsklauseln. Braucht es die aber tatsächlich? Biometrie-Experte Philip Wenzel wagt in seiner Kolumne ein Gedankenspiel.

Da es keine dummen Fragen gibt, kann es ja eigentlich keine dummen Ideen geben, richtig? Ich werfe daher mal einen mutigen (nennen wir es mal so) Gedanken in die Runde, der vielleicht auch vertrieblich weiterhelfen kann.

Ich habe ja schön öfter geschrieben, dass die meisten Innovationen in der Berufsunfähigkeitsversicherung größtenteils darauf abzielen, den Leistungsfall zu vereinfachen. Damit ich keine gesundheitliche Einschränkung über einen Facharzt einreichen, eine Tätigkeitsbeschreibung erstellen und beides so miteinander verknüpfen muss, dass am Ende eine Einschränkung von 50 Prozent bleibt, wurden Infektions-, Dienstunfähigkeits-, Arbeitsunfähigkeits-, Krebs- und Rollstuhlklauseln erdacht.

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Bei all diesen Klauseln spare ich mir die Tätigkeitsbeschreibung und die Verknüpfung meiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit mit dem Krankheitsbild. Das ist auch gut so, weil ja mehr als 50 Prozent aller Nichtleistungen daraus resultieren, dass keine Rückmeldung mehr kommt oder die 50 Prozent Berufsunfähigkeit nicht erreicht werden.

Wenn die Klausel einen Mehrwert bringt, kostet sie Geld. Die AU-Klausel liegt zwischen 5 und 10 Prozent Mehrbeitrag, die DU-Klausel auch. Die spezielle DU-Klausel kostet sogar 40 Prozent mehr, was in meinen Augen völlig überteuert ist. Aber das ist ein neuer Artikel, würde ich sagen.

Beitragsersparnis versus Erleichterung beim Nachweis

Wir nehmen mal an, dass die AU-Klausel 10 Euro im Monat kostet. Also 1.200 Euro in 10, 3.600 Euro in 30 Jahren. Die habe ich gespart, wenn ich nicht berufsunfähig werde. Und wenn ich berufsunfähig werde, dann kann ich mir damit Unterstützung im Leistungsfall durch einen Versicherungsberater einkaufen. Das sieht bei der AU-Klausel jetzt noch etwas pingelig aus, aber eine spezielle DU-Klausel ist vier Mal so teuer.

Am Ende ist klar, dass hier wie auch immer sonst, der Kunde entscheidet, ob ihm die Beitragsersparnis das höhere Risiko wert ist. Denn selbstverständlich kann es im Grenzbereich auch mal eine sechsmonatige Krankschreibung geben, bei der eine Berufsunfähigkeit nicht vorliegt. Da fällt mir zwar spontan nix ein, weil auch beim Schreibtischtäter mit Knieschaden, der auf Reha ist, ein sinnvolles Arbeitsergebnis im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung eher nicht möglich ist, aber ich spar mir halt den Ärger mit den Gutachten und all das.

Gerade bei Akademikern ein viel diskutiertes Thema

Aber wenn ich über die Absicherung von Risiken wie einer Berufsunfähigkeit nachdenke, dann steht im Zentrum immer die Frage: Welche Risiken kann ich selbst tragen und welche nicht? Und unter diesem Aspekt erscheint es mir sinnvoll, mal offen zu diskutieren, ob es Klauseln braucht, die „nur“ einen erleichterten Zugang zur Leistung versprechen. Vor allem, wenn der Kunde etwas Geld auf der Seite hat. In drei von vier Fällen hat der Kunde sich Geld gespart und in einem von vier Fällen kann er sich vielleicht sogar durch die Ersparnis die benötigte Unterstützung zukaufen.

Aus der Praxis kann ich sagen, dass vor allem Akademiker über diese Möglichkeit gern und viel diskutieren wollen. Und das ist für mich auch sinnvoll. Denn oft ist es ja so, dass genau der Versicherer, der nicht die gewünschte Klausel hat, den Kunden glatt ohne Ausschluss versichert. Und mit diesem Denkansatz kann das dann immer noch die beste Lösung sein.

kommentare
Michael Letsch
Vor 3 Jahren

Lieber Philip, da hast du völlig recht und dies bestätigt auch meine langjährige Praxis: Besser keine Ausschlüsse und dafür weniger Klauseln, natürlich nach Abwägung mit den Kunden.
Beste Grüße

Michael Speiser
Vor 3 Jahren

Mir gehen diese ständigen “Erweiterungen” und vor allem diese angeblich gerechteren Berufsgruppen-Splittings und -Scorings schon seit geraumer Zeit ganz schön auf den Zeiger. Erstens führt das dazu, dass dem Kunden fortlaufend suggeriert wird, dass er bereits nach wenigen Jahren einen “veralteten” Vertrag unterhalte, was im Ergebnis zu mehr als fragwürdigen Versichererwechel führen kann. So manches mittlerweile eingetretene Zipperlein wird dabei dann “gerne vergessen”. Außerdem hat dieses “Kollektiv-Zerfleddern” immer weniger bis gar nichts mehr mit dem Gedanken der großen Versichertenkollektive zu tun. Jedes Jahr neue, günstigere Tarife für Akademiker. Die man jetzt mit diesen “Erweiterungen” aufpeppt, um offenbar auch dort wieder zu einem ordentlichen Prämien- und Provisionsvolumen zu gelangen. Dem Dachdecker helfen diese Gimmicks nur wenig, kann er sich ja bereits die herkömmliche BU in der Berufsgruppe 264 eh schon nicht mehr leisten. Und um diesem selbsterschaffenen Dilemma zu entkommen, führt man dann einfach mit der Grundfähigkeitenversicherung “neue Geschäftsfelder” ein, um für “jeden Kunden eine Lösung” offerieren zu können. Würden stattdessen auch Akademiker wieder 10 bis 20 Euro mehr bezahlen, was keinen in den Ruin treiben würde, könnte sich auch jeder Dachdecker wieder eine vernünftige BU leisten. Damit wäre mehr erreicht. Und unter dem Strich womöglich mit einem insgesamt geringeren Aufwand für Alle.

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Michael Letsch
Vor 3 Jahren

Lieber Philip, da hast du völlig recht und dies bestätigt auch meine langjährige Praxis: Besser keine Ausschlüsse und dafür weniger Klauseln, natürlich nach Abwägung mit den Kunden.
Beste Grüße

Michael Speiser
Vor 3 Jahren

Mir gehen diese ständigen “Erweiterungen” und vor allem diese angeblich gerechteren Berufsgruppen-Splittings und -Scorings schon seit geraumer Zeit ganz schön auf den Zeiger. Erstens führt das dazu, dass dem Kunden fortlaufend suggeriert wird, dass er bereits nach wenigen Jahren einen “veralteten” Vertrag unterhalte, was im Ergebnis zu mehr als fragwürdigen Versichererwechel führen kann. So manches mittlerweile eingetretene Zipperlein wird dabei dann “gerne vergessen”. Außerdem hat dieses “Kollektiv-Zerfleddern” immer weniger bis gar nichts mehr mit dem Gedanken der großen Versichertenkollektive zu tun. Jedes Jahr neue, günstigere Tarife für Akademiker. Die man jetzt mit diesen “Erweiterungen” aufpeppt, um offenbar auch dort wieder zu einem ordentlichen Prämien- und Provisionsvolumen zu gelangen. Dem Dachdecker helfen diese Gimmicks nur wenig, kann er sich ja bereits die herkömmliche BU in der Berufsgruppe 264 eh schon nicht mehr leisten. Und um diesem selbsterschaffenen Dilemma zu entkommen, führt man dann einfach mit der Grundfähigkeitenversicherung “neue Geschäftsfelder” ein, um für “jeden Kunden eine Lösung” offerieren zu können. Würden stattdessen auch Akademiker wieder 10 bis 20 Euro mehr bezahlen, was keinen in den Ruin treiben würde, könnte sich auch jeder Dachdecker wieder eine vernünftige BU leisten. Damit wäre mehr erreicht. Und unter dem Strich womöglich mit einem insgesamt geringeren Aufwand für Alle.

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