Philip Wenzel: Der Versicherungsmakler ist bei Freche Versicherungsmakler für die biometrischen Risiken zuständig. © Freche Versicherungsmakler
  • Von Redaktion
  • 01.09.2017 um 12:26
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Versicherungsmakler Philip Wenzel erhält immer mal wieder Fragen von Kollegen. Unter anderem, wie man es einrichten kann, dass man als Vermittler nicht haftet, wenn der Kunde bei einer BU-Versicherung eine Vorerkrankung verschweigen möchte. Wie Wenzels klare Antwort hierauf lautet, erfahren Sie in seiner Kolumne.

Aber ab dem Moment, in dem das ganze vor Gericht geht, kann ich überlegen, ob ich die BU-Rente des Kunden übernehme oder wegen Versicherungsbetrugs verurteilt werden möchte. Denn der Versicherer sitzt da ja dann mit im Boot.

Und nur, weil wir Versicherungsmakler im Lager des Kunden stehen, heißt das noch nicht, dass wir mit ihm eine Komplizenschaft bei einer Straftat eingehen dürfen.

Finger weg!

Wenn ich also unbedingt den Vertrag abschließen möchte, weil die Courtage so attraktiv wäre, dann muss mir bewusst sein, dass ich unter Umständen am Ende dafür bezahle.

Mein Rat lautet also immer, die Finger davon zu lassen und auf Geld und Ärger zu verzichten.

In vielen Fällen lässt sich mit einer ausführlichen Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern – nötigenfalls auch für Produkte, die nur eine Ausschnittsdeckung zur Berufsunfähigkeitsversicherung bieten – auch legal ein akzeptables Ergebnis erzielen.

Gibt es eventuell Sonderaktionen vom Arbeitgeber?

Und in Fällen, die in der BU-Versicherung standardmäßig nicht mehr versicherbar sind, muss geprüft werden, ob nicht über den Arbeitgeber oder über Sonderaktionen für bestimmte Berufsgruppen eine Lösung gefunden werden kann.

Das ist zwar häufig vergebene Liebesmüh, aber wenigstens kann ich mir als Vermittler noch in die Augen sehen.

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