Dachdecker bei der Arbeit auf einer Baustelle in Regensburg. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 07.09.2016 um 15:36
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In einer Online-Umfrage wollten wir von unseren Lesern wissen, mit welchem BU-Produkt sie am zufriedensten sind und welche Merkmale es unbedingt enthalten sollte. Die Ergebnisse der Umfrage, das beste BU-Produkt aus Lesersicht und eine Bewertung desselben vom Analysehaus Softfair lesen Sie hier.

Welche Besonderheiten bietet der Alte-Leipziger-Tarif aber nun? In den Antworten nannten unsere Leser immer wieder, dass Gesundheitsfragen, Anträge und Bedingungswerke verständlich und klar definiert sind. Ein Beispiel: Was ist eigentlich unter dem Begriff „zumutbar“ im Rahmen der konkreten Verweisung und der Umorganisation zu verstehen?

Nicht immer wird das noch einmal in den Bedingungen erklärt. Bei der Alten Leipziger schon: „Es ist nicht zumutbar, dass die Tätigkeit zulasten der Gesundheit geht oder dass das jährliche Bruttoeinkommen beziehungsweise bei Selbstständigen der zu versteuernde Gewinn 20 Prozent oder mehr unter dem Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf liegt.“

Keine Meldefrist bei Berufsunfähigkeit

Weitere kundenfreundliche Bausteine sind etwa der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, keine Meldefrist bei Berufsunfähigkeit, bei Minderung der BU oder Wiederaufnahme einer Arbeit sowie eine Prüfung der Unterlagen – wenn sie alle vollständig vorliegen – innerhalb von zehn Arbeitstagen. Passiert das nicht, bekommen die Kunden Schadenersatz.

Laufend prüft der Versicherer zudem, ob er seine BU verbessern kann, hier ist er für Vorschläge seitens der Makler auch immer offen, sagt Christoph Bohn, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Alten Leipziger: „Wir haben unsere BU beispielsweise durch einen optional wählbaren Zusatzbaustein Arbeitsunfähigkeit, AU, ergänzt. Diese Ergänzung ist sinnvoll, da AU-Leistungen zum Beispiel auch dann fällig werden, wenn der BU-Mindestgrad von 50 Prozent nicht erreicht wird.“

Ein Drittel der Ablehnung kommt durch Nicht-Erreichend es BU-Mindestgrads

Eine Auswertung des Analysehauses Morgen & Morgen habe etwa ergeben, dass in rund 32 Prozent aller Ablehnungen einer BU-Leistung das Nichterreichen des BU-Mindestgrads der Grund sei. Bohn: „Allerdings kann in diesen Fällen Arbeitsunfähigkeit vorliegen.“

Ein weiterer Punkt, auf den Makler bei der Bewertung eines BU-Anbieters schauen, ist die Prozessquote. Dabei hat sich die Kennzahl von Morgen & Morgen bewährt, weil sie die Zahl der verlorenen Prozesse ins Verhältnis zu den vom Versicherer abgelehnten Leistungsfällen setzt.

Es wird also bewertet, inwieweit der Versicherer zu Unrecht Prozesse führt. Vergleiche werden anteilig bewertet. Die Werte der letzten drei Jahre werden berücksichtigt. Die Alte Leipziger erreicht hier eine Prozessquote von 1,49 Prozent, das ist laut Morgen & Morgen die Höchstbewertung „ausgezeichnet“.

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