Auch Architekten gehören zu der Gruppe der Kammerberufler © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 21.09.2018 um 13:01
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Wer einem Kammerberuf angehört, fühlt sich oft privilegiert – auch in Fragen der Absicherung und Vorsorge. Doch die zugehörigen Versorgungswerke der Kammerberufe leisten im Ernstfall deutlich weniger als angenommen. Hier können Makler mit Fachwissen und individuellen Lösungen nachhaltig punkten.

Kammerberufe sind Tätigkeiten, für die strenge standes- und berufsrechtliche Zugangsregelungen gelten. Dazu zählen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Tierärzte, Architekten, Notare, Rechts- und Patentanwälte, Steuerberater sowie Steuer- und Wirtschaftsprüfer. Wer einen solchen Beruf ergreift, absolviert eine anspruchsvolle Ausbildung und verpflichtet sich zu hohen Qualitätsstandards in der Berufsausübung.

Selbstständige und Angestellte, die einen Kammerberuf ausüben, sind zu einer Mitgliedschaft im zugehörigen beruflichen Versorgungswerk verpflichtet, das damit die Aufgabe eines gesetzlichen Versorgungsträgers für diese Tätigkeiten darstellt. Dies schließt neben Alters- und Hinterbliebenenversorgung auch eine Absicherung einer vollständigen Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung mit ein. Wenn sich die angestellten Kammerberufler nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, droht eine doppelte Beitragszahlung. Wobei der Arbeitgeber nur die Hälfte zum Rentenversicherungsbeitrag übernimmt. Sie sind dann Pflichtmitglied im Versorgungswerk und der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eigentlich nur eine Scheinabsicherung

„Es ist trügerisch zu glauben, dass man etwa als Arzt oder Anwalt über ein Versorgungswerk bereits ausreichend abgesichert ist“, sagt Andreas Eschenbach, Biometriebeauftragter im Maklervertrieb Zentralbereich der Allianz. Denn die Satzungen der berufsständischen Versorgungswerke lägen allesamt deutlich unter dem Leistungsstandard der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. „Eine Leistung aus dem Versorgungswerk gibt es meist nur dann, wenn die Berufsausübung komplett aufgegeben wird, ein Arzt beispielsweise seine Approbation zurückgibt“, so Eschenbach weiter. 

Das verdeutlichen aktuelle Zahlen: In den Versorgungswerken der Ärzte etwa sind etwa 400.000 Berufsangehörige versichert, bewilligte Leistungsempfänger aus der BU gibt es dort hingegen nur ungefähr 3.000 – kein Wunder, denn die Voraussetzungen sind schwer zu erfüllen. Die Versorgungswerke zahlen eine Leistung erst bei 100 Prozent Berufsunfähigkeit. Das bedeutet: Könnte etwa ein eigentlich berufsunfähiger Arzt noch eine bescheidene Resttätigkeit im Sinne seines Berufes ausüben, etwa eine Stunde pro Woche Impfungen von Schulkindern vornehmen, besteht kein „BU-Anspruch“. Eine private BU-Versicherung hingegen leistet bereit ab 50 Prozent „BU-Grad“.

Hinzu kommt: Das Leistungsniveau der Versorgungswerke sinkt seit Jahren. Der große Nachteil: „Die Leistungen sind nicht garantiert und natürlich abhängig von den erwirtschafteten Zinsen am Kapitalmarkt, also vom Geschick des Versorgungsträgers“, betont Herr Eschenbach. Der Rechnungszins wurde angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase bereits mehrfach gesenkt.

Attraktive Zielgruppe für Makler

Kammerberufler benötigen daher zusätzliche private Vorsorge. Diese Zielgruppe ist für Makler besonders attraktiv, denn die Einkommen sind hoch und Akademiker sind verhältnismäßig einfach zu versichern. Denn in Kammerberufen geht man überwiegend Bürotätigkeiten nach und diese haben statistisch ein geringes BU-Risiko. Auf dem Markt gibt es daher häufig sehr günstige und hochwertige BU-Tarife ohne Ausschlüsse oder Aufschläge.

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