Angestellte im öffentlichen Dienst der Länder demonstrieren im Jahr 2015 für mehr Lohn: Heute wünschen sich viele Bezieher von Direktversicherungen, dass die Krankenkasse nicht so stark bei ihrem Ersparten zugreifen. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 21.02.2018 um 12:17
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2004 beschloss die Bundesregierung, dass auch auf die Auszahlung von Direktversicherungen Kranken- und Pflegekassenbeiträge fällig werden – und zwar auch rückwirkend für bestehende Verträge. Durch die sogenannte Doppelverbeitragung fließen somit fast 20 Prozent des Angesparten an die Sozialkassen. Der Ruf nach einer Rückkehr zur alten Regelung wird lauter.

Wer mit einer Betriebsrente fürs Alter vorgesorgt hat, erlebt zu Beginn des Rentenbezugs oft eine böse Überraschung, wenn er die Post seiner Krankenkasse öffnet. Daraus geht hervor, dass für das ersparte Guthaben der eigenen Direktversicherung, die einst im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) abgeschlossen wurde, Kranken- und Pflegekassenbeiträge zu entrichten sind.

Grund hierfür ist ein Gesetz von 2004, dass auch rückwirkend für bestehende Verträge gilt. Die Folge: Betriebsrentner müssen den Arbeitnehmeranteil und den Arbeitgeberanteil bezahlen. „So gehen in Summe fast 20 Prozent des Angesparten an die Sozialkassen“, berichtet der MDR und zitiert einen Betroffenen, der inklusive Rendite 120.000 Euro angespart hat: „Mir gehen dadurch fast 20.000 Euro verloren. Das ist im Grunde eine Schweinerei. Letzten Endes wird dort alles, was an Rendite angefallen ist, aufgesaugt.“

Verbraucherschützer wünschen sich alte Regelung zurück

Verbraucherschützer und Politiker fordern daher erneut mit Nachdruck eine Gesetzesänderung. „Die betriebliche Altersvorsorge muss wieder attraktiver gemacht werden“, sagt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen, die laut eigenen Angaben jede Woche zwei bis drei Beschwerden über die Doppelverbeitragung verzeichnet. Eine Möglichkeit wäre Heyer zufolge, zu der alten gesetzlichen Regelung zurückzukehren, die bis 2004 galt.

Zwar fielen damals beim Bezug der Betriebsrenten auch schon Kassenbeiträge an, allerdings nur der einfache Arbeitnehmersatz, was also die Belastung gegenüber heute halbierte. Die Sache hat jedoch einen Haken: „Würde man dahin zurückkehren, müssten die Sozialkassen jährlich mit knapp drei Milliarden Euro weniger auskommen“, heißt es im MDR-Bericht. Bisher sind alle Klagen gegen die Beitragsbescheide der Kassen gescheitert.

GroKo-Verhandler kippten geplante Änderung aus Koalitionsvertrag

Linken-Politiker Matthias Birkwald fordert nun, das Gesetz zu ändern, um die „Ausplünderung“ der Betriebsrentenbezieher zu beenden. Statt die Betriebsrenten so hoch zu belasten, sollten alle etwas mehr in die Sozialkassen einzahlen, so sein Plan, über den der MDR berichtet.

Doch das dürfte schwierig werden: In die Endfassung des Koalitionsvertrages hat es die angestrebte Gesetzesänderung nicht mehr geschafft – die betreffende Passage blieb ein Entwurf.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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