Cordula Vis-Paulus ist Expertin für die private und betriebliche Altersversorgung. © privat
  • Von Redaktion
  • 15.09.2020 um 12:00
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Cordula Vis-Paulus berät seit Jahren erfolgreich zum Thema betriebliche Altersversorgung. In einer Berufsgruppe kommt sie dabei regelmäßig nicht weiter – trotz bedingungsloser Arbeitgeberfinanzierung und weiteren Vorteilen. Die Medizinischen Fachangestellten wollen einfach nicht anbeißen, schreibt sie in ihrem Kommentar. Für Vis-Paulus ein gutes Beispiel, warum es ein Obligatorium in der bAV braucht.

In einem anderen Unternehmen geriet der Versuch, das Empfangspersonal (oft MFAs) über den Rechtsanspruch auf bAV, den Firmenzuschuss und natürlich die desaströse Versorgungssituation an sich, aufzuklären, zu einem völligen Fiasko: Trotz Weisung des Chefs haben 85 Prozent der Niederlassungen nicht einmal auf die Einladung reagiert – die unter Hinweis auf ihre arbeitsrechtliche Bedeutung erfolgte.

Ich erinnere mich noch an die Zeit vor 15 bis 20 Jahren. Damals war ich öfter in Arztpraxen unterwegs, mit demselben niederschmetternden Ergebnis. Den Arzthelferinnen ist einfach nicht zu helfen. Auch wenn die kurze Umfrage alles andere als repräsentativ ist, sie spiegelt wider, was wir bAV-Berater, Vermittler, Makler in Arztpraxen (meist) erleben.

Die Pflicht muss her

Resümee: Selbst mit bestem Wissen, mit den ausgefuchstesten Strategien, mit allen Siegeln, Zertifikaten, Auszeichnungen, exzellenten Kundenbewertungen meinerseits, mit viel Arbeitgeberzuschuss, mit bedingungslosem Arbeitgeberzuschuss, mit Unterstützung der Arbeitgeber, um eine gute Beratungsatmosphäre zu schaffen – es gelingt nicht, Arzthelferinnen zu versorgen.

Was mich zerknirscht ist neben dem gefühlten Misserfolg, dass diese Menschen im Alter auf meine (und Ihre, lieber Leser) Kosten leben werden. Denn die Grundsicherung dieser später auf Unterstützung angewiesenen Frauen (ja, es sind fast zu 100 Prozent Frauen) werden durch unsere Steuern finanziert werden.

Ich plädiere an dieser Stelle daher für ein Obligatorium. Ein Obligatorium, das die Arzthelferin nicht unterschreiben muss. Ein Obligatorium, das einfach eingerichtet wird. Denn an den Chefs und an mir liegt’s nicht.

Über die Autorin

Cordula Vis-Paulus ist gelernte Bankkauffrau, passionierte Geigerin, Expertin für private und betriebliche Altersversorgung, registrierte Finanzanlagenvermittlerin. Die Presse sieht in ihr die „bAV-Flüsterin“. Die Deutsche Wirtschaft (DDW) verlieh ihr 2019 den Wirtschaftspreis des Mittelstandes als „Innovator des Jahres 2019“ und ermittelte Cordula Vis-Paulus als Gewinnerin des „Social-Media-Awards“.

kommentare
Mary Busch
Vor 4 Jahren

Endlich erhalten die politischen Befürworter eines Obligatoriums kompetente Unterstützung aus dem Vertrieb! Dann braucht es keine Provisionen und keinen Vertrieb und alle können entspannt ihren Ruhestand genießen.

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Mary Busch
Vor 4 Jahren

Endlich erhalten die politischen Befürworter eines Obligatoriums kompetente Unterstützung aus dem Vertrieb! Dann braucht es keine Provisionen und keinen Vertrieb und alle können entspannt ihren Ruhestand genießen.

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