Gleisbauer bei der Arbeit: Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zählt die Finanzstärke eines Anbieters in Zukunft noch mehr. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 25.02.2016 um 17:27
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Zinsflaute und Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) setzen nicht nur die Rentenversicherung unter Druck. Auch auf die Berufsunfähigkeitsversicherung haben beide Faktoren Auswirkungen, wie eine aktuelle Analyse der Rating-Agentur Assekurata zeigt. Warum Vermittler und Kunden künftig viel stärker auf die Finanzkraft eines Anbieters schauen müssen, erfahren Sie hier.

Auf Netto- und Bruttoprämie schauen

Assekurata verdeutlicht das anhand eines durchschnittlichen Bestandsvertrags in der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU). 2014 betrug die kalkulierte Brutto-Bestandsprämie hier etwa 831 Euro. Bei einem Sofortrabatt aus Risikoüberschüssen von 30 Prozent ständen im Fall einer vollständigen Absenkung der Überschussbeteiligung insgesamt etwa 250 Euro an rabattiertem Zahlbeitrag unter Risiko.

„Der grundsätzliche Rat für Kunden und Vermittler, bei Preisvergleichen in der BU-Versicherung neben der Nettoprämie stets auch die Bruttoprämie im Auge zu haben, erhält durch die Möglichkeit zur Querverrechnung im angespannten Zinsumfeld eine zusätzliche Relevanz“, so Heermann.

Finanzkraft des Versicherers wird wichtiger

Durch die Querverrechnungsmöglichkeiten erhält die Finanzkraft eines BU-Anbieters eine größere Relevanz als bisher. „Das Thema umfasst weit mehr als die bisher in der Praxis zumeist zugrunde gelegte Leitfrage, ob ein Anbieter auf Dauer am Markt existieren kann“, sagt Will. „Vielmehr geht es darum, ob es einem Versicherer gelingt, nachhaltig stabile Beiträge sowie eine verlässliche und faire Leistungspolitik für die Kunden sicherzustellen. Denn geraten erst einmal die Beiträge unter Druck, sind auch Auswirkungen auf die Leistungsregulierung nicht auszuschließen.“

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