Menschen während der Arbeit im Büro: Seit etwa einem Jahr gibt es das Betriebsrentenstärkunsgesetz nun. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 27.05.2019 um 10:00
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Seit über einem Jahr gibt es das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bereits. Für eine Bilanz ist es dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zwar noch zu früh. Trotzdem hat er vier Forderungen gestellt, mit denen die betriebliche Altersversorgung noch verbessert werden könnte.

Nach über einem Jahr Wirkungszeit hat der Versicherungsverband GDV Vorschläge für mögliche Verbesserungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) gemacht. Für eine echte Zwischenbilanz sei es allerdings noch zu früh, heißt es in einem Beitrag auf der Seite des Verbands.

Das gelte insbesondere für neue Sozialpartnermodelle auf tarifvertraglicher Basis – ein Kernbestandteil des Gesetzes, das bisher aber noch nicht umgesetzt wurde. Auch werde der neue Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung, mit dem die eigene Vorsorge für Arbeitnehmer noch ein wenig attraktiver gemacht werden solle, erst sukzessive seit Beginn dieses Jahres umgesetzt.

Folgende vier Punkte könnten die betriebliche Altersversorgung laut GDV dennoch bereits jetzt stärken:

  • Modelle der automatischen Entgeltumwandlung: Opting-out unmittelbar auf Betriebsebene ermöglichen
  • Förderung von Geringverdienern: praxisnäher gestalten
  • Arbeitgeber-Zuschuss bei Entgeltumwandlung: Rechtliche Fragen lösen, zum Beispiel die Anrechnung von bestehenden Leistungen
  • „Doppelverbeitragung“ von bAV-Leistungen: Spürbare Reduktion der Beitragslast angehen

>>> Hier geht es zu den vollständigen Ausführungen des Verbands

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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