Achtung: Für den Unfallfahrer besteht über die Kfz-Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz ©
  • Von Redaktion
  • 22.09.2014 um 15:55
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48 Prozent der 18- bis 29-Jährigen haben schon einmal eine Mitfahrgelegenheit genutzt. Worauf Fahrer und Mitfahrer dabei achten sollten, erklärt der Direktversicherer Cosmos Direkt.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie kommt bei einem Unfall für Personenschäden bei Mitfahrern, beim Unfallgegner und dessen Mitfahrern auf. Das gilt für Privatreisende ebenso wie für Fahrgemeinschaften. Für den Unfallfahrer hingegen besteht über die Kfz-Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz, deshalb sollte sich dieser über eine private Unfallversicherung absichern.

Damit der Versicherungsschutz für alle Reisenden vollständig greift, heißt es für den Fahrer darauf zu achten, dass alle Passagiere vorschriftsmäßig angeschnallt sind. Im Verletzungsfall kann ihnen sonst ein Mitverschulden angelastet werden.

Mitreisende wiederum sollten vor dem Einsteigen das Fahrzeug genau in Augenschein nehmen. Die wichtigsten zu klärenden Fragen sind: Macht das Auto einen sicheren Eindruck? Besitzt der Fahrer einen gültigen Führerschein? Ist er fahrtüchtig?

Ebenfalls empfehlenswert ist außerdem eine private Haftpflichtversicherung. Sie springt ein, falls jemand versehentlich einen Schaden an einem fremden Auto verursacht. Junge Leute bis 25 Jahre, die sich in Ausbildung oder Studium befinden, sind dabei meist noch über die Familie abgesichert.

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