Das Reinheitsgebot für die Bierbrauer stellt das wohl älteste schriftlich überlieferte Verbraucherschutzgesetz. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 06.04.2016 um 15:05
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Die Bayerische sieht sich mit dem „Reinheitsgebot“ nicht nur in historischer, sondern auch in sehr moderner Verantwortung.

Was hat eine Versicherung mit dem Reinheitsgebot zu tun? „Sehr viel“, sagt Martin Gräfer, Vertriebsvorstand der Bayerischen. „Verbraucherschutz und Normen im Interesse der Menschen sind nicht nur bei der Herstellung von Nahrungsmitteln wichtig. Wir sind überzeugt, dass alle Unternehmen sich verpflichten sollten, ihre Produkte, ihre Prozesse und damit die Qualität laufend zu überprüfen.“ Zu abstrakt für eine Versicherung? Weit gefehlt. Ein Blick in die Geschichte zeigt, warum.

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Es ging um mehr als nur die „Reinheit“

Es waren erste Jahre des Friedens in Bayern. Der Streit um die Landesherrschaft, die um die Zeitenwende des Jahres 1500 im Herzogtum tobte und erst durch den Schiedsspruch König Maximilians in Köln beigelegt wurde, hatte das Land geteilt. Nun, in den frühen Jahren des 16. Jahrhunderts, bemühten sich die jungen Brüder Wilhelm IV. und Ludwig X. um Beruhigung und Einigkeit. Einer ihrer Erlasse, die neue Landesordnung vom 23. April 1516, sollte vieles regeln und tat dies auch. Historische Berühmtheit, die bis heute auf Etiketten und Kronkorken nachwirkt, hatte indes eine Passage aus dem herzoglichen Dekret: Die neue Ordnung für die Bierbrauer, das wohl älteste schriftlich überlieferte Verbraucherschutzgesetz, oder wie wir es heute nennen – das Reinheitsgebot.

Schufen mit dem Reinheitsgebot von 1516 entscheidende Impulse für den Verbraucherschutz: die bayerischen Herzöge Ludwig X. (links) und Wilhelm IV.

Ordnungen für das Bierbrauen gab es hierzulande schon im Mittelalter. Ihre Fassungen regelten, was oft nicht erwähnt wird, bereits Normen für Zutaten, Reinheit und Brauverfahren. Der Erlass der Bayernherzöge aber definierte eine neue Qualität. Denn erstmals wurde hier nicht nur die Rezeptur, sondern auch eine verbindliche Preispolitik für den Gerstensaft festgeschrieben. Und das aus gutem Grund: Bier war zu jener Zeit, als sich die Wasserversorgung vielerorts aus Flüssen, Bächen, Seen und Kasematten speiste, eines der wichtigsten Grundnahrungsmittel. Bier sollte von hoher Qualität und für jedermann erschwinglich sein. Gelebter Verbraucherschutz an der Schwelle vom Mittelalter zur Neuzeit.

Vom fürstlichen Regelwerk zum modernen Verbraucherschutz

Mit den folgenden Jahrhunderten spielte der Schutz der Menschen als Konsumenten, deren Leben in unseren Breiten zunehmend durch das Wechselspiel aus Bedarf, Bedürfnis und Vermögen geprägt war, eine wachsende politische und wirtschaftliche Rolle. In der frühen Industriegesellschaft des 18. und 19. Jahrhunderts, als neue Produktionsverfahren und urbanes Wachstum die Zahl der „Konsumenten“ mit nie geahnter Dynamik in die Höhe katapultierten, ließen neue Normen, Verfügungen und Gesetze zum Schutze der Verbraucher nicht lange auf sich warten. 1844 gründete sich in Großbritannien die erste Konsumgenossenschaft, in den USA gefolgt von der „National Consumers League“ im Jahre 1888.

In Deutschland prägten indes die Sozialgesetze unter der Regierung Bismarcks einen fortschrittlichen Umgang mit dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen. Als erste hiesige Verbraucherschutzorganisation kann der “Hausfrauenvereinigung des Katholischen Deutschen Frauenbundes” gelten, der 1903 – übrigens wieder in Bayern – damit begann, über Themen wie Gesundheit, Ernährung und gute Lebensführung aufzuklären. Ihrem Beispiel folgten in den 20er Jahren zahllose Konsumvereinigungen, Wohnungsbaugenossenschaften und Mietervereine.

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